Schwerin (pm) – Pünktlich zum Beginn der Grünen Woche sorgt die Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des BUND, der sogenannte Fleischatlas, wieder für reichlich Medienrummel. “Dies ist ja schon ein bekanntes Ritual. Aber die Wiederholung macht es nicht besser. Das ist pure Grünen-Ideologie! Logisch ist es nicht, wenn ein Land, das durchgängig eine höhere Viehdichte aufweist als Mecklenburg-Vorpommern besser bewertet wird, nur weil dort die Grünen in der Regierung sitzen”, kritisiert Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.
Immer wieder werde mit falschen Behauptungen Stimmung erzeugt: “Ja es ist richtig, es gibt einige wenige große industrielle Stallanlagen in M-V. Aber diese wurden nicht durch die Landesregierung gefördert, wie immer behautpet wurde. Immer wieder wird verkannt, dass wir hier in M-V schon historisch bedingt größere landwirtschaftliche Strukturen haben. Und auch dass wird immer verschwiegen: Wir sind nun mal ein Agrarland mit wenig Industriearbeitsplätzen. Ein Vergleich mit Industrieländern verbietet sich. Die Landwirte in M-V müssen von ihrer Arbeit leben, das heißt sie arbeiten im Haupterwerb. Während in Baden-Würtemberg z.B. viele kleine Nebenerwerbslandwirte tätig sind, für die ist die Tierhaltung mehr oder weniger Hobby”, stellt der Minister klar.
Fakt ist, dass der durchschnittliche Tierbesatz in MV nur 0,4 GV je ha beträgt. Das ist lediglich die Hälfte des bundesdeutschen Durchschnitts. Er liegt auch weit unter den Tierdichten von NRW mit 1,35 GV/ ha oder NI mit 1,25 GV/ha und Schleswig-Holstein mit 1, 07 GV/ha. Gerade in den Ländern mit „Grünen“ Landwirtschaftsministerien wie, NRW und NI hat die Viehdichte in den letzten Jahren noch zugenommen, wohingegen in MV die Viehdichte von 0,43 auf 0,41 GV/ha abgenommen hat.
Nachfolgend einige Beispiele für falsche Behauptungen im Fleischatlas:
Tierschutz
Aussage im Fleischatlas: Die Massentierhaltung auf engstem Raum wirkt sich negativ auf die Tiere aus:
Der unterstellte Zusammenhang zwischen Megatierhaltung und weniger Tierschutz ist falsch.
Richtig ist: Die Anforderungen aus dem Tierschutz gelten für jedes Einzeltier gleichermaßen, negative Auswirkungen auf das Einzeltier in großen Beständen gibt es nicht, vielmehr ist das Tierwohl in den Beständen entscheidend vom Management abhängig. Untersuchungen weisen daraufhin, dass für einzelne Tierarten in größeren Tierbeständen Indikatoren, die auf Tierwohl hindeuten – eine allgemein verbindliche Definition von Tierwohlindikatoren gibt es noch nicht – besser ausfallen als in kleinen Beständen.
Umweltverschmutzung
Aussage im Fleischatlas: Die Massentierhaltung wirkt sich negativ auf die Umwelt aus.
Der unterstellte Zusammenhang zwischen Megatierhaltung und größerer Umweltbelastung ist falsch.
Richtig ist: Punktuell fallen größere Mengen an Emissionen bei größeren Tierhaltungsanlagen an.
Der Anfall an Gülle oder die Emissionen von Ammoniak über die Luft sind aber Einzeltier abhängig und unterscheiden sich nach Haltungsverfahren.
Bei größeren Tierhaltungsanlagen ist es einfacher und eher wirtschaftlich, emissionsmindernde Techniken zu nutzen, z.B. Abluftreinigungsanlagen.
Gülle ist Wirtschaftsdünger. Für deren Verwendung gelten die Vorschriften des Düngerechts. Grundlage für das Düngerecht ist der Düngebedarf der Pflanzen. Weder Menge noch Ort des Gülleanfalls haben Auswirkung auf die ordnungsgemäße Verwendung der Gülle.
Entscheidend für eine umweltgerechte Gülleverwertung ist also die zur Verfügung stehende Fläche. Durch den geringen Tierbesatz pro Flächen – ca. ½ des Bundesdurchschnitts und nur ca 1/3 von NI und NRW – kann Gülle in MV umweltverträglich als Dünger verwendet werden.
Untersuchungen in MV haben gezeigt, dass hiesige Tierhaltungsbetriebe ihre Gülle ordnungsgemäß als Dünger verwenden und nicht als Hauptverursacher von Gewässerbelastungen mit Nitrat beschuldigt werden können.
Förderung
Aussage im Fleischatlas: Trotzdem setzte die Landesregierung aus SPD und CDU ab 2006 die Förderung der industriellen Tierhaltung fort. Erhebliche Fördermittel aus dem sogenannten Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) flossen in zahlreiche Großställe.
Richtig ist: Weder der Begriff industrielle Tierhaltung noch Großställe sind allgemeinverbindlich definiert.
Durch die Förderbedingungen ist eine Förderung von sogenannten Megaställen durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium ausgeschlossen.
Das förderfähige Investvolumen ist auf 1,5 Mio und der Förderbetrag auf 400.000 Euro in drei Jahren begrenzt.
Die Ökotierhaltung wird bevorzugt gefördert und erhält einen höheren Fördersatz bis zu 40 % (Basisförderung 20 %).
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