Liquiditätshilfeprogramm: 7.800 Anträge in Bearbeitung

(BMEL) – Im Dezember 2015 haben rund 7.800 landwirtschaftliche Betriebe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Anträge auf Beihilfe von insgesamt voraussichtlich rund 60 Millionen Euro gestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte Milch- und Fleischerzeugern aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage die Möglichkeit auf eine Liquiditätsbeihilfe gegeben.

Die Antragsteller beantragten durchschnittlich rund 7.600 Euro Beihilfe für Darlehen in Höhe von 3.000 bis 700.000 Euro. Das beantragte Gesamtvolumen beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 60 Millionen Euro. Die Erfassung aller Anträge ist noch nicht abgeschlossen. Alleine in der letzten Antragswoche gingen bei der BLE über 5.900 Anträge ein. Sobald alle vorliegenden Anträge von der BLE bearbeitet worden sind und die Höhe der verbleibenden EU-Mittel feststeht, wird entschieden, ob die BLE ein zweites Antragsverfahren einleitet.

Zur Inanspruchnahme des Programms erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Die hohe Inanspruchnahme zeigt, dass unser Liquiditätshilfeprogramm eine angemessene Unterstützung für in Not geratene Landwirte ist. Ziel des Programms war es, den betroffenen Landwirten schnell und unkompliziert mit Liquidität in der größten Not zur Seite zu stehen. 7.800 Betrieben konnten wir auf diese Weise etwas Luft verschaffen. Das ist eine gute Nachricht. Mein Dank gilt den Mitarbeitern der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie den Kollegen in meinem Haus, die mit Hochdruck an einer zügigen Umsetzung des Programms arbeiten.“

Zwei Drittel aller Antragsteller waren Milcherzeuger
Den größten Anteil unter den Antragstellern nehmen mit rund zwei Dritteln die Milcherzeuger ein. Etwa sechs Prozent der gestellten Anträge müssen auf die Beihilfeobergrenze von 10.000 Euro gekürzt werden. „Die BLE arbeitet mit Hochdruck daran, die bewilligten Beihilfen zügig auszuzahlen. Viele Kolleginnen und Kollegen bewältigen den Kraftakt mit hohem Engagement, um in Not geratenen Betrieben schnellstmöglich zu helfen“, so BLE-Präsident Dr. Hanns-Christoph Eiden. „Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags nachgewiesen werden: Diese sind ein abgeschlossenes Darlehen mit einer Laufzeit von 42 bis 72 Monaten sowie einem tilgungsfreien Jahr, der Preisrückgang um mindestens 19 Prozent sowie die aktive Tierhaltung oder Milcherzeugung.“

Landwirte aus Bayern und Niedersachsen stellen die meisten Anträge
Die meisten Anträge kommen aus den tierhaltungsstärksten Bundesländern. Nach derzeitigem Stand stammen die meisten Anträge aus Bayern (2.476 Anträge), gefolgt von Niedersachsen (1.863 Anträge) und Nordrhein-Westfalen (1.181 Anträge).

Hintergrund
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Tiererzeuger gab das BMEL betroffenen Landwirten vom 21. November bis zum 18. Dezember 2015 die Möglichkeit, Anträge auf eine Liquiditätsbeihilfe zu stellen. Hierfür standen aus EU-Mitteln insgesamt 69.2 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt waren Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung Ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen hatten und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen konnten.

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