Neu eingewanderte Wildtierarten führen zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft

(hbv) – Der Biber hat sich in Teilen Deutschlands  wieder stark ausgebreitet. Was aus naturschutzfachlicher Sicht als Erfolg gewertet wird, ist für die hiesige Landwirtschaft mit großen Problemen, wie zum Beispiel Überflutung und Vernässung der Flächen oder Schäden in der Teichwirtschaft, verbunden. Die bisherige Ausgleichspraxis in Hessen kann die tatsächlich entstandenen Schäden in keiner Weise abdecken. Darüber hinaus sind die Haftungs-und Entschädigungsfragen im Falle eines Unfalls, beispielsweise auf unterhöhlten landwirtschaftlichen Flächen, noch völlig ungeklärt.

„Die Schäden durch Biber nehmen auch in Hessen immer mehr zu, hier brauchen wir endlich klare Regelungen, die sowohl die Entschädigung des offensichtlichen Schadens als auch die Haftungsfragen bei Folgeschäden klar abbilden und in vollem Umfang ausgleichen“, so der Präsident des Hessischen Bauernverbandes Friedhelm Schneider.

Auch die steigende Anzahl von Wildgänsen geht für uns Landwirte richtig ins Geld. „Für 10 Gänse kannst Du eine Kuh halten“, sagt ein altes Sprichwort und spiegelt das Ausmaß der Schäden schon ziemlich gut wieder. Gänse fressen Weide- und Wiesenflächen ab und treten sie platt. Eine ideale Landebahn ist für sie das sogenannte „Lagergetreide“. Dieses Getreide liegt nach heftigen Regenfällen und Windböen flach. Für das Federvieh ist es dann ein Leichtes, an die Ähren zu kommen.

Entschädigung gesetzlich verankern

Ähnlich verhält es sich mit Schäden durch Wolf und Luchs. Während versprochen wird, dass für die Bevölkerung keinerlei Gefahr besteht, trifft dies für die Tierhalter leider nicht zu. Alle Halter von Weidetieren, wie zum Beispiel Schaf-und Ziegenhalter oder Mutterkuhbetriebe und Pferdehalter haben mit zunehmenden Schäden durch den Wolf zu rechnen.

„Wir unterstützen und betreiben Naturschutz. Es kann aber nicht sein, dass die durch den Naturschutz entstehenden wirtschaftlichen Nachteile allein der Bauer tragen soll. Wir fordern die Politik daher auf, hier alle Beteiligten und Betroffenen mitzunehmen. Ein emotionales und kritikloses Willkommen heißen von Wolf und Luchs kann nicht der richtige Weg sein. In jedem Fall aber muss eine Entschädigung der Landwirte gesetzlich verankert werden“, äußert sich Präsident Schneider besorgt.

„Dabei geht es uns nicht nur um den Verlustausgleich für Tierrisse, viel gravierender ist die Haftungsproblematik bei Drittschäden, wenn eine ganze Herde in Panik gerät und zum Beispiel auf eine Bundesstraße oder Bahngleise rennt“, so der Präsident abschließend.

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