Schwerin (aho) – Am 21.Oktober wurde bei Niendorf an der Rögnitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein schwer verletztes Jungrind gefunden. Genetische Untersuchungen des deutschen Referenzlabors haben jetzt bestätigt, dass ein Wolf für den Übergriff verantwortlich war. Die betroffenen Tierhalter können damit aus der Förderrichtlinie Wolf Kompensationszahlungen für das tote Rind erhalten.
Im Gegensatz zu Schafen und Ziegen ist für Rinder kein Grundschutz definiert, dessen Einhaltung im Wolfsgebiet Voraussetzung für Kompensationszahlungen ist. Bei dem angegriffenen Tier bei Niendorf handelt es sich um das erste Rind, das bisher in Mecklenburg-Vorpommern nachweislich durch einen Wolf verletzt wurde. In 2015 gab es im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein neugeborenes Kalb, das vermutlich von einem großen Caniden getötet wurde, ein Wolf konnte in dem Fall zumindest nicht sicher ausgeschlossen werden.
Insgesamt gehen Experten davon aus, dass Wolfsübergriffe auf Rinderherden im Vergleich zu solchen auf andere betroffenen Tierarten Einzelfälle sind, da Rinder grundsätzlich wehrhafte Tiere sind. Derzeit wird geprüft, ob lokal bei den betroffenen Tierhaltern zusätzliche Vorkehrungen zum Herdenschutz sinnvoll sind.
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