Niedersachsen ist auf Antibiotika-Minimierung vorbereitet

Hannover (ml) – Pharmaunternehmer und Großhändler sind nach dem Arzneimittelgesetz seit 2011 verpflichtet ihre Abgabemengen von Tierarzneimitteln mit antimikrobiellen Wirkstoffen zu melden. Für die Auswertung dieser Daten ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig.

Das BVL stellt für 2011 insgesamt eine Abgabemenge von 1.734 Tonnen Antibiotika im Bundesgebiet fest. Den größten Anteil von 1.080 Tonnen machen dabei ältere Wirkstoffe wie „Tetracycline“ und „Aminopenicilline“ aus. Antibiotika der neuen Generation die für die Humanmedizin als Reserveantibiotika von großer Bedeutung sind, sind nur in einer Menge von 11,8 Tonnen abgegeben worden. Die von BVL mitgeteilte Antibiotikamenge ist zum Zwecke der Behandlung von erkrankten Tieren in den Verkehr gelangt. Dazu gehören in Deutschland neben 12,6 Mio. Rindern, 26,7 Mio. Schweine und 128,9 Mio. Geflügel geschätzt auch 27 Mio. Klein- und Heimtiere.

Die Abgabemenge erlaubt es nicht, eine direkte Verbindung zur Behandlungshäufigkeit bei einzelnen Tierarten herzustellen. Die Abgabe von Antibiotika ist streng geregelt und darf nur nach Verschreibung durch den Tierarzt erfolgen. Die Anwendung ist auf erkrankte, behandlungsbedürftige Tiere und damit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Minister Gert Lindemann weist daraufhin, dass in Niedersachsen mit dem „Antibiotika-Minimierungskonzept“ die Weichen richtig gestellt sind: „Niedersachsen hat deutschlandweit eine Vorreiterrolle übernommen. Das Konzept wurde in seiner Grundstruktur im Bundesrat beschlossen und bei der laufenden Novellierung des Arzneimittelgesetzes aufgegriffen.“

Die Verschärfung des Arnzeimittelgesetzes (AMG) soll unter anderem dazu dienen, die Befugnisse der Kontroll- und Überwachungsbehörden zu erweitern. Den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder werden erstmals Daten aus einer zentralen Datenbank zur Behandlungsintensität bei Nutztieren zur Verfügung gestellt.

Niedersachsen hat im November 2011 mit seinem Bericht über den Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bereits erste Daten über die Therapiehäufigkeit zu allen relevanten Nutztierarten bzw. Nutzungsgruppen vorgelegt.

Darauf aufbauend hat Minister Lindemann bei der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover die Erarbeitung eines Moduls zur Berechnung der Therapiehäufigkeit in Auftrag gegeben. Dieses Modul kann den Überwachungsbehörden nach Fertigstellung kurzfristig zur Verfügung gestellt werden und ermöglicht eine betriebsbezogene Darstellung der Therapiehäufigkeit. Mit Hilfe dieses Moduls können Betriebe mit überdurchschnittlicher Therapiehäufigkeit identifiziert und gezielt einer tierärztlichen Beratung zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes oder der behördlichen Kontrolle zugeführt werden. Die Möglichkeiten, die das neue Modul bietet, können in die Realisierung einer bundesweiten Datenbank eingebracht werden.
Weiterhin ist die Förderung der einzelbetrieblichen Beratung auf den Weg gebracht worden.

Im Rahmen eines Pilotvorhabens plant Niedersachsen, auf der Basis der Antibiotikaabgabedaten – und den in Bestandsbüchern der Betriebe erfassten Daten – noch vor Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes in tierhaltenden Betrieben mit überdurchschnittlicher Therapiehäufigkeit mit der Umsetzung einzelbetrieblicher und tierarztbegleitender Minimierungskonzepte erste Erfahrungen zu sammeln.

Schließlich wird die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei der Umsetzung des Tierschutzplanes Niedersachsen umfassend berücksichtigt.