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Gericht: Hunderettung ist kein Handel

Lüneburg (aho) – Tierschützer, die Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen, benötigen hierzu keine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Az.: 6A63/10, Entscheidung vom 19. April 2012). Auch bestehe keine Anzeige- und Registrierungspflicht nach Binnenmarkt- und Tierseuchenschutzverordnung. Ein Tierschutzverein hatte sich gegen eine entsprechende Forderung des Heidekreises vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Der Anwalt des Tierschutzverein argumentierte in der Verhandlung, dass der Tierschutzverein beim Import der Hunde keine Gewinnerzielungsabsicht habe. Vielmehr seien die Kosten für Impfungen, Chip, Heimtierausweis, Entwurmungen, Kastrationen und den Transport weitaus höher als die für die Vermittlung erhobene Schutzgebühr. Dieser Meinung schloss sich das Gericht an.
Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

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