10.04.2003
Meldung versenden
Geflügelpest: Tauben vom „Freilandverbot“ nicht betroffen
Düsseldorf (aho) – Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium in Düsseldorf teilt mit, dass das Reisen von Brieftauben durch die jetzt erlassene „Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest“ nicht verboten wird. Die Brieftaubenhalter werden aber dringend gebeten Flüge, wenn überhaupt, nur äußerst eingeschränkt durchzuführen. Als Auflassorte sollten die westlichen Nachbarländer wie Holland, Belgien usw. vermieden werden.