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Kreis Borken: Bekämpfung der Rinderseuche BHV 1


Kreis Borken (pm) – Seit Anfang dieses Jahres ist in mehreren landwirtschaftlichen Betrieben im Nordkreis die Rinderseuche BHV 1 (Bovine Herpesvirus 1 – Rinderherpes) aufgetreten. Inzwischen sind acht Rinderhaltungen davon betroffen: ein Milchviehbetrieb in Gronau und sieben Betriebe in Heek (zwei Milchviehbetriebe, ein Mutterkuhbetrieb und vier Mastbetriebe). Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Rinderherpesvirus ist nicht auf Menschen übertragbar! Weil die Gefahr einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Virus besteht, beauftragte das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium jetzt den Kreis Borken als zuständige Veterinärbehörde, in den Kommunen Ahaus, Heek, Gronau, Legden und Schöppingen eine Untersuchung aller Rinderbestände vorzunehmen, um mögliche bisher unerkannte Virusreservoire ausfindig zu machen. Einbezogen sind 482 Betriebe mit rund 53.000 Tieren – bis Mitte September sollen dort jeweils Untersuchungen durchgeführt werden, um ein Lagebild zu erhalten.
Nachdem das Veterinäramt des Kreises Borken im Zusammenwirken mit dem Landwirtschaftlichen Kreisverband Borken und der Landwirtschaftskammer NRW-Kreisstelle Borken bereits in der vergangenen Woche für die Rinderhalter aus dem Nordkreis eine Veranstaltung in Gronau durchgeführt hat, um das vorgesehene Vorgehen zu erläutern, gibt es nun eine weitere Informationsmöglichkeit für Rinderhalter: Wer noch Fragen zu der bevorstehenden Untersuchungsaktion und auch zu der Tierseuche BHV 1 ganz allgemein hat, kann seinen Beratungsbedarf ab sofort in einer kurzen Mail an tiereundlebensmittel@kreis-borken.de unter Angabe seiner Kontaktdaten, insbesondere seiner Telefonnummer, melden. Am kommenden Donnerstag (04.07.2024) erfolgt dann dazu in der Zeit von 18 bis 20 Uhr ein telefonischer Rückruf durch eine Tierärztin bzw. einen Tierarzt des Kreises.

Zur aktuellen Situation im Kreis Borken:

Bisher mussten in den betroffenen Betrieben 1.231 Tiere wegen des Nachweises der Infektion geschlachtet und 29 Tiere eingeschläfert werden, da sie nicht schlachtfähig waren. Nach Feststellung der Infektion wird der Bestand tierseuchenrechtlich gesperrt, d. h. es dürfen dort keine Tiere ver- oder zugekauft werden, außer zur Schlachtung. Sofern Einzeltiere betroffen waren, wird der gesamte Rinderbestand 30 Tage nach Entfernung der positiv getesteten Tiere erneut untersucht. Erst nach einem vollständig negativen Ergebnis wird die Sperre wieder aufgehoben. Nach einer Bestands- oder Teilbestandsräumung erfolgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Stallungen, die durch das Veterinäramt des Kreises Borken abgenommen wird. Zusätzlich erfolgen in den Betrieben epidemiologische Ermittlungen.

Zum Hintergrund:

BHV 1 ist ein Herpesvirus, das bei Rindern eine hoch ansteckende Viruserkrankung verursacht. Seit 2017 gilt Deutschland als anerkannt frei von dieser Tierseuche. Besonderheit ist, dass die Infektion ohne Krankheitssymptome verlaufen kann, mit der Folge, dass die Tierhalter die Ansteckung nicht bemerken und erst durch eine Blutuntersuchung der Nachweis geführt werden kann. Sofern die betroffenen Tiere nicht erkrankt sind, können sie noch geschlachtet werden. Treten hingegen klinische Erscheinungen auf, zeigt sich dies in Form von Rhinitis und Tracheitis im oberen Atemtrakt. Zudem können die Genitalien der Tiere von Entzündungen betroffen sein.
Die Ansteckung mit dem Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion mit infektiösem Nasen- bzw. Tränensekret oder Speichel bei direktem Tierkontakt. Eine Übertragung ist aber auch durch Personen oder gemeinschaftlich genutzte Geräte usw. möglich. Zum Schutz der eigenen Bestände achten die Rinderhalter seit langem verstärkt auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben (beispielsweise Zukauf von nachweislich BHV 1-freien Tieren, Personalhygiene usw.).
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