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Wasserzusatz in Fleisch- und Wurstwaren

München (lme) – Kürzlich wurde, dass mehrere große Lebensmittelhersteller über viele Jahre das Gewicht von Fleisch und Wurst durch den Zusatz von Wasser und Wasserbindern illegal erhöht haben. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilt hierzu mit, dass die Prüfung von Frischfleisch, Fleisch- und Wurstwaren auf den zulässigen Wassergehalt seit Jahren zum Kontrollprogramm der Bayerischen Lebensmittelüberwachung gehöre. Dabei gehe es um die Frage der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Lebensmitteln und den unzulässigen Zusatz von Wasserbindern. Zusatz von Wasser oder Wasserbindern ohne Kennzeichnung sei Verbrauchertäuschung. Diese Ware werde von den Lebensmittelüberwachern beanstandet und aus dem Verkehr gezogen. Eine Gesundheitsgefahr bestehe nicht.

Das Staatsministerium erläutert weiter: Bei Frischfleisch und Wurstwaren sind in den letzten Jahren die Untersuchungsergebnisse regelmäßig unauffällig. Beispielsweise wies nur eine von 64 Geflügelfleischproben im Jahr 2004 einen erhöhten Wassergehalt auf. Häufiger beanstandet werden dagegen sog. Kochpökelwaren, wie insbesondere aus Fleischstücken zusammen gesetzter sogenannter „Pressschinken“ für die Weiterverarbeitung im Lebensmittelbereich beispielsweise als Pizzabelag. Nicht zuletzt aufgrund der konsequenten Kontrollen haben sich hier seit 2001 die Beanstandungen mehr als halbiert. Im Jahr 2004 beanstandeten die Lebensmittelüberwacher noch 14 von 132 untersuchten Kochpökelwaren, vor allem aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Die Lebensmittelkontrolleure richten auch weiterhin ihr besonderes Augenmerk auf den Wassergehalt von Fleisch- und Wurstwaren. Über 300 Proben werden hierzu in diesem Jahr untersucht. Zudem unterstützt Bayern auch die länderübergreifende Weiterentwicklung von Nachweis- und Analysemethoden zum Erkennen von Wasserbindern.

Wichtig für den Verbraucher: In Deutschland ist der Einsatz von Wasserbindern bei Frischfleisch generell nicht zulässig.

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