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Umweltministerin Conrad: >BSE-Testpflicht ab 30 Monaten ist überfällig<

Mainz (aho/lme) – Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Conrad begrüßt es, dass ab 1. Juli die Testpflicht auf BSE für Schlachtrinder erst ab einem Alter von 30 Monaten gilt; bisher mussten alle Rinder über 24 Monaten getestet werden.

„Rheinland-Pfalz hat sich schon lange für diesen notwendigen Schritt eingesetzt“, stellt Conrad fest. „Dass endlich die Konsequenz aus wissenschaftlichen Erkenntnissen gezogen wird, ist überfällig.“ Umweltministerin Margit Conrad unterstrich, dass für die Verbraucher die höchstmögliche Sicherheit gewahrt bleibe.

Die Kosten für einen BSE-Test betragen inklusive Probenentnahme und Transport ca. 20 Euro. Im vergangenen Jahr wurden in Rheinland-Pfalz über 65.300 BSE-Proben untersucht, davon rund 7.800 von Rindern im Alter zwischen 24 und 30 Monaten.

Im Frühjahr 2004 hatte sich Ministerin Conrad in einem Schreiben an die damalige Bundesverbraucherministerin Renate Künast bereits für eine Überprüfung der Testpraxis ausgesprochen. Ende 2004 hatte Rheinland-Pfalz dann im Bundesrat eine Anhebung der BSE-Tests für Rinder auf 30 Monate befürwortet, weil sicher davon auszugehen war, dass bei Tieren, die nach der Durchsetzung des absoluten Verfütterungsverbotes geboren wurden, kein erhöhtes Risiko durch eine Anhebung des Testalters besteht. Diese Auffassung vertreten auf wissenschaftlicher Basis auch die Forschungseinrichtungen. EU-weit ist bereits seit 2001 eine Testpflicht für Rinder erst ab 30 Monaten vorgeschrieben. Im Übrigen bleiben selbstverständlich alle weiteren Vorsorgemaßnahmen, wie die Entfernung des spezifizierten Risikomaterials, bestehen.

Hieraus ergebe sich auch eine wirtschaftliche Entlastung für Rinderhalter, weil ein Mastrind in der Regel schon vor Erreichen der 30 Monate schlachtreif ist, der BSE-Test in dieser Altersklasse aber nicht mehr notwendig ist.

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