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Verblendet: Veganer ließen ihren Sohn verhungern

Bielefeld / Paderborn (lme) – Zwei Veganer aus Bad Driburg (Kreis Höxter) sind nach dem Hungertod ihres kleinen Sohnes Leon zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das berichtet die „Neue Westfälische“. Veganer verzichten auf tierische Produkte in jeder Form und leben damit nach noch weitaus strengeren Richtlinien als Vegetarier.

Das Landgericht Paderborn sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass die Eltern mit ihrem Kind nicht rechtzeitig zum Arzt gegangen waren und somit zum Tod des Jungen im März beigetragen hatten. Das unterernährte Kind war erkrankt und hatte sein Essen ohne jedes tierische Fett am Ende völlig verweigert. Nahrungsmangel und Lungenentzündung waren schließlich tödlich. Das Kind soll nach Medienberichten zum Zeitpunkt des Todes nur noch vier Kilogramm gewogen haben.

Die Eltern wurden wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. „Es wurde sehr deutlich, dass beide Angeklagten im Rahmen ihrer Lebensweise letztlich das Beste für das Kind gewollt haben“, wird der Richter in der Zeitung zitiert.

„Es ist nicht der typische Fall von Verwahrlosung“, erklärte der Richter weiter. Die Mutter – eine gelernte Krankenschwester – hatte beteuert, nur aus Misstrauen gegen die Schulmedizin mit dem Kind nicht zum Arzt gegangen zu sein. Sie hatte laut Zeitungsbericht versucht, den Jungen mit Natur-Ölen zu behandeln.

Das untergewichtige Kind hatte sie vor der Erkrankung nach eigenen Worten streng nach einem Fachbuch für veganische Ernährung gefüttert. Leon bekam unter anderem Milchersatz aus Mandeln und Kokusnuss zu essen.

Zugleich betonte der Richter, die Eltern hätten das kranke Kind zum Arzt bringen müssen. Die ernsthafte Gefahr habe auf der Hand gelegen. Die Mutter hatte vor Gericht gesagt, sie habe nie damit gerechnet, dass Leon sterben könne. Rund zwei Wochen vor seinem Tod sei der Junge erkrankt und immer schlapper geworden. Ihr Lebensgefährte hatte sich im Prozess zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Das Jugendamt des Kreises Höxter verzichtete nach einer strengen Prüfung trotz des Strafverfahrens auf den Entzug des Sorgerechts für die drei verbliebenen Kinder. Die Eltern hatten dafür sowohl regelmäßigen Arztbesuchen als auch einer Umstellung des Speiseplans zugestimmt. Die Kinder bekommen jetzt Eier, Fisch und Milch, berichtet die „Neue Westfälische“.

Die gelernte Krankenpflegerin Annette H. (36) und der Schreiner Franz-Josef H. (44) hatten nach Recherchen der „taz“ 1996 damit begonnen, ihre Ernährungsweise total umzustellen. Ab sofort kam nur noch Pflanzliches auf den Tisch. Annette H. misstraute auch der Schulmedizin. Während ihrer Schwangerschaften suchte sie keinen Frauenarzt auf. Ihre drei Kinder Tom, Joe und Leon brachte sie im Juni 1998, August 2000 und November 2002 ohne Hebamme per Hausgeburt zur Welt.

„Bei den Angeklagten war alles überspitzt“, sagt der Paderborner Staatsanwalt Ralph Vetter. Das Problem sei wohl ihre Verbohrtheit und Verblendung. Auch die drei Kinder Tom, Joe und Leon wurden von ihren Eltern strikt vegan ernährt. Zu ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen durften sie nicht.

Im Sommer 2003 war der Besucherin eines Freibades das relative Untergewicht der Kinder aufgefallen. Mit der Bitte, der Familie zu helfen, wandte sich die Frau ans Jugendamt. Als dessen Vertreter daraufhin die Angeklagten aufsuchte, wiesen diese jedes Hilfsangebot empört zurück. Sie verteidigten ihre vegane Lebensweise und gaben an, dass sie bei der Versorgung ihrer Kinder das tierische Eiweiß angemessen ersetzen würden. Weil die Kinder zu diesem Zeitpunkt gesund waren und die Familie harmonisch schien, sah das Amt keinen Anlass einzugreifen.

Ernährungswissenschaftler bezweifeln jedoch, ob strenge vegane Ernährung für Kinder das Richtige ist. Es handele sich um eine „Fehl- und Mangelernährung“, sagt Mathilde Kersting vom Dortmunder Forschungsinstitut für Kinderernährung der „taz“. Unverzichtbare Eiweißbausteine in Form von essenziellen Aminosäuren, Kalzium, Jod, Eisen und einige Vitamine nehme der Mensch hauptsächlich über tierische Lebensmittel zu sich. Eine vegane Ernährung könne deshalb für keine Bevölkerungsgruppe empfohlen werden, sagt Kersting. Bei Säuglingen und Kindern sowie bei Schwangeren und Stillenden müsse sogar „besonders davor gewarnt werden“, da sonst schwerste Schäden möglich seien.

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