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Bundestag stimmt der Zusammenlegung von Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu

Berlin (lme/aho) – Nahrungsmittel sollen im Interesse von Verbrauchern künftig „vom Acker bis zum Teller“ kontrolliert und überwacht werden. Dieses Ziel verfolgt laut einem Bericht des Pressedienstes der Deutschen Bundestages ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zusammenführung des Futter- und Lebensmittelrechts (15/3657), dem die Koalitionsmehrheit im Verbraucherschutzausschuss am Mittwochvormittag in veränderter Form zugestimmt hat. Gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (15/927), der eine bessere Verbraucherinformation bei Lebensmitteln, Produkten und Dienstleistungen forderte. Der Gesetzentwurf passt deutsches Recht an Vorgaben der Europäischen Union an und bündelt Regelungen, die bislang in einer Vielzahl von Gesetzen enthalten waren. Dafür entfallen einzelne Gesetze wie das Futtermittel- und Verfütterungsverbotsgesetz. Die Koalitionsfraktionen haben zudem eine umfassende Informationspflicht in den Gesetzestext hineingeschrieben, die auch ein passives Informationsrecht der Bürger gegenüber den Behörden sicherstellen soll. Danach sei Verbrauchern freier Informationszugang zu Ausgangsstoffen und den zu ihrer Gewinnung angewandten Verfahren zu gewähren. Außerdem sollen sich Bürger über mögliche Gesundheitsrisiken eines Erzeugnisses und über seine Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffung und Verwendung informieren können.

An dieser umfassenden Informationspflicht machte sich die Kritik der Opposition fest. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion hieß es, man teile das Grundanliegen auf ein Recht auf Information für Verbraucher. Allerdings signalisierte sie ihre Präferenz gegenüber einem Antrag des Bundeslandes Baden-Württemberg, der das Recht der Verbraucher auf Informationen teilweise aufgreife. „So wie Sie es hier mit heißer Nadel reingestrickt haben, können wir dem nicht zustimmen,“ begründete die Union ihre Ablehnung des veränderten Gesetzentwurfs. Dem widersprachen Bündnis 90/Die Grünen. Sie forderten die Union auf, „Farbe zu bekennen“, wenn sie es ernst meine mit Verbraucherinformation. Nach ihren Worten bringt die nun gefundene Regelung zudem eine deutliche Reduzierung der Paragraphen mit sich. Auch die SPD kritisierte die ablehnende Haltung der Union. Sie wies deren Bedenken zurück, die Regelung zur Verbraucherinformation wäre nicht handhabbar und betonte, im Gesetzgebungsverfahren in weiten Teilen auf die Opposition zugegangen zu sein.

Demgegenüber bezeichnete die FDP die Regelung zur Verbraucherinformation als „extrem arbeitsplatzgefährdend“. Die Liberalen äußerten die Befürchtung, dass dies die Offenlegung einer jeden Rezeptur bedeute. Mit diesem „Sonderrecht“, für das keine gesetzliche Notwendigkeit bestehe, gefährde die Koalition den Standort Deutschland. Dem hielt die SPD entgegen, ein Anspruch auf Information sei dann nicht gegeben, wenn dadurch die wettbewerbsrechtliche Situation eines Unternehmens gefährdet werde.

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