Bundesrat will BSE-Tests nach EU-Vorschrift
Berlin (aho/lme) – Der Bundesrat hat heute der Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung zugeleitet. Damit soll eine Regelung in der BSE-Untersuchungsverordnung gestrichen werden, wonach bereits alle normal geschlachteten Rinder, die älter als 24 Monate sind, auf BSE zu untersuchen sind. Diese Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, die lediglich eine Untersuchungspflicht für mehr als 30 Monate alte Tiere vorsehen. Zudem habe das Bundesinstitut für Risikobewertung im letzten Jahr festgestellt, dass der Wegfall von BSE-Schnelltests bei Rindern unter 30 Monaten keine Auswirkungen auf das BSE-Risiko des Verbrauchers habe. Seit Dezember 2000 bestehe ein absolutes Fütterungsverbot für tierische Proteine und Fette, wodurch das Risiko der Verschleppung tierischer Bestandteile weitgehend ausgeschlossen werden konnte. Durch den Verordnungsentwurf soll nunmehr die nationale Regelung den europarechtlichen Vorgaben angepasst werden. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Drucksache 763/04 (Beschluss)