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FDP: Neues Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch grundsätzlich überarbeiten

Berlin (aho/lme) – Anlässlich einer Anhörung im Verbraucherausschuss zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) erklärt der agrar- und ernährungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael GOLDMANN:

Transparenz, Vereinfachung und Entbürokratisierung als Ziele des neuen LFGB werden von der FDP ausdrücklich unterstützt. Grundsätzlich lassen sich der hohe Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland so weiter verbessern. Lebensmittel in Deutschland sind bereits heute sicher und qualitativ hochwertig. Allerdings haben die Sachverständigen nahezu einhellig die Kritik der FDP-Bundestagsfraktion bestätigt: Durch das neue LFGB werden diese Ziele nicht erreicht. Im Gegenteil: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zu noch mehr Bürokratie. Vor allem die mehr als 150 Verordnungsermächtigungen machen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu einem auch für Experten komplizierten und unüberschaubaren Paragraphendschungel. Für die betroffene Ernährungs-, Land- und Futtermittelwirtschaft drohen weitere harte Wettbewerbsnachteile im europäischen Wettbewerb. Wieder ein Mal weicht Ministerin Künast mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an vielen Stellen von Begriffsdefinitionen und materiellen Regelungen der entsprechenden EU-Richtlinien zum Schaden der heimischen Wirtschaft ab. Die FDP fordert zur Verbesserung des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eine grundsätzliche Überarbeitung des vorliegenden Gesetzentwurfes. Das neue LFGB muss so ausgestaltet werden, dass tatsächlich mehr Transparenz, weniger Bürokratie und einfache Regelungen geschaffen werden. Zudem sind den Wettbewerb verzerrenden Vorschriften im Lebensmittel- und Futtermittelrecht inakzeptabel. Schließlich sind vom EU-Recht abweichende Sonderregelungen nicht hinnehmbar. Nationale Alleingänge verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft und vernichten bestehende Arbeitsplätze.

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