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Gutachten: Gentechnikgesetz gibt keine Rechtssicherheit und ist nicht EU-rechtskonform

Berlin (lme) – Zum laufenden Vermittlungsverfahren zum Gentechnikgesetz erklärt die Gentechnikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel HAPPACH-KASAN:

Der juristische Streit um die Auslegung des Gentechnikgesetzes ist vorprogrammiert. Die konkreten Haftungsregelungen werden erst die Gerichte festlegen. Dies ist ein Ergebnis des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, das von mir in Auftrag gegeben wurde. Gilt der Grenzwert der EU von 0,9 Prozent, ab dem Produkte bei einer zufälligen Beimengung von GVO gekennzeichnet werden müssen auch in Deutschland oder gelten privatvertragliche Regelungen mit einem niedrigeren Grenzwert? Die Frage bleibt offen. Die EU-Verordnung über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (Nr. 1829/2003) ist auch in Deutschland Gesetz. Gleichzeitig will das Gentechnikgesetz über die Haftungsregelung einen niedrigeren Schwellenwert durchsetzen. Was gilt? Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages urteilt in einem Gutachten: „Inwieweit sich die Betroffenen (Landwirte, die ohne Gentechnik wirtschaften wollen) auf §§ 1004, 906 BGB berufen können, wird letztlich gerichtlich geklärt werden müssen. Das heißt die Gerichte werden die Aufgabe des Gesetzgebers übernehmen müssen, weil rot-grün entgegen eigenen Bekundungen keine klaren gesetzlichen Regelungen geschaffen hat. Weiter bezweifelt der Gutachter die EU-Rechtskonformität des Gesetzes. Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Im Rahmen der gerichtlichen Auslegung des § 36 a E-GenTG dürfte schließlich die Beachtung der Ziele der Freisetzungsrichtlinie entscheidend sein. Dabei ist eine Vorgabe, dass die Umsetzung der Richtlinie nicht zu einem hohen und nicht vorhersehbaren Risiko für sog. „GVO-Landwirte“ führen darf. Würde man sämtliche Verstöße gegen privatrechtliche Grenzwertvereinbarungen als „wesentliche Beeinträchtigung“ einordnen können, würde so im Ergebnis die Haftung der „GVO-Landwirte“ von der vertraglichen Gestaltung der Liefer- oder Produktionsvereinbarungen eines Dritten abhängen. Bei einer derart weiten Auslegung des § 36 a E-GenTG dürfte dann die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben nur schwer zu begründen sein.“ Innovation nach rot-grüner Lesart heißt Regulieren, Bremsen, Verhindern. So wird die erschreckend hohe Arbeitslosigkeit zementiert, werden Zukunftschancen für motivierte und leistungsbereite junge Menschen vernichtet, Kreativität und Forschergeist werden zugunsten grüner Befindlichkeit in die Hinterstube verbannt. Bei Rot-Grün zählen die Vernunftargumente für die Koexistenz der Grünen Gentechnik aus Wissenschaft und Wirtschaft nicht. Bundeskanzler Schröder lässt Wirtschaft und Wissenschaft und seine Minister Bulmahn, Clement und Stolpe, die sich öffentlich für die Grüne Gentechnik eingesetzt haben, im Regen stehen. Das schafft kein Vertrauen in diese Bundesregierung.

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