EU: Keine Entscheidung über GVO-Grenzwerte
(lid) – Vorderhand wird es in der Europäischen Union keinen einheitlichen Grenzwert für Verunreinigungen von konventionellem Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen geben. EU-Kommissionspräsident Romano Prodi habe den Entscheid am 8. September überraschend vertagt, berichtet der österreichische Agrarpressedienst AIZ. Als Begründung wurde angegeben, dass die Argumente für einen Grenzwert von 0,3 Prozent für GVO in Raps- und Maissaatgut noch auf zu unsicherem Boden seien. Vor allem über die wirtschaftlichen Folgen eines solchen Wertes für die Saatguthersteller, aber auch für die Landwirte selbst sei zu wenig bekannt, berichtete Prodis Pressesprecher. Zudem verlautete aus der Kommission, Handelskommissar Pascal Lamy sei ein Wert von 0,3 Prozent zu niedrig. Er befürchte neuen Streit im internationalen Handel, zumal die EU einen erheblichen Teil ihres Saatgutes aus Drittländern einführen würde. Forschungskommissar Philippe Busquin befürchtet Behinderungen bei der Entwicklung der Biotechnologie. Es wird angenommen, dass bei einer Abstimmung in der Kommission der GVO-Grenzwert von 0,3 Prozent angenommen worden wäre. Im Europäischen Parlament warnten aber mehrere Stimmen aus verschiedenen politischen Richtungen, die alte Kommission solle in ihren letzten Arbeitswochen nichts vorschnell über das Knie brechen, was man hinterher bereuen könnte. So lange es keinen europäischen Grenzwert für GVO in Saatgut gibt, gelten weiterhin allfällige nationale Werte.