Shiitake-Pilze: Genuss mit unangenehmen Folgen
Berlin (aho) – Während im Internet die angebliche immunstärkende und cholesterinsenkende Wirkungen des japanischen Shiitake-Pilzes (Lentinus edodes) in den höchsten Tönen gelobt wird, macht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin auf eine unangenehme Eigenschaft des beliebten Speisepilzes aufmerksam. Bei besonders empfindlichen Menschen kann der kulinarische Genuss laut BfR nachträglich durch streifenförmige, peitschenhiebähnliche Rötungen der Haut getrübt werden. Auslöser dieser seltenen, zum Teil schweren Hautreaktionen ist vermutlich ein natürlicher Inhaltsstoff dieser Pilzart. Wenige Stunden nach der Mahlzeit tritt die sogenannte Shiitake- oder Flagellanten-Dermatitis auf. Dabei handelt es sich vermutlich um eine Ãœberempfindlichkeitsreaktion auf das im Pilz enthaltene Polysaccharid Lentinan, wie das BfR mitteilt.
Peitschenhiebähnliche Hautrötungen am Körper, den Armen und Beinen sowie im Nacken wurden in der Vergangenheit vor allem nach dem Genuss von nicht ausreichend gekochten Pilzen beobachtet. Die Empfehlung lautete deshalb, Shiitake-Pilze nur gut durchgekocht oder gut durchgebraten zu verzehren. Neuere Berichte von Ärzten weisen jedoch darauf hin, dass die Zubereitungsart keinen Einfluss auf die Gesundheitsstörung bei dafür empfänglichen Menschen hat. Auch bei Verbrauchern, die nachweislich gut durchgekochte oder -gebratene Pilzgerichte verzehrt hatten, entwickelte sich eine Shiitake-Dermatitis. Allerdings wurden in Deutschland bisher nur wenige Fälle beobachtet. Das BfR rät, nach Verzehr von Shiitake-Pilzen auf mögliche Unverträglichkeitsreaktionen zu achten und bei ersten Anzeichen auf den weiteren Genuss dieser Delikatesse zu verzichten. Da möglicherweise UV-Licht die Reaktion verstärken kann, sollten die betroffenen Hautpartien auch nicht der Sonne ausgesetzt werden. Bei Patienten mit einer Flagellanten-Dermatitis sollten die Ärzte danach fragen, ob die Hautreaktionen möglicherweise Folge eines Verzehrs von Shiitake-Pilzen sind. Das BfR bittet, solche Fälle zwecks zentraler Erfassung dem Bundesinstitut für Risikobewertung mitzuteilen.