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Warnung vor vermeintlichen Lebensmittelkontrolleuren

Stuttgart (lme) – Für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg sind ausschließlich die Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig, erklärte am Donnerstag (12. August) das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Stuttgart. Dies sind vor Ort die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden der Stadt- und Landkreise. In deren Auftrag führt der Wirtschaftskontrolldienst der Polizei (WKD) einen Großteil der Betriebskontrollen und Probenahmen durch. Diese vom WKD wahrgenommenen Aufgaben gehen im Rahmen der Verwaltungsreform zum 1.1.2005 auf die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen über.

Eine von der amtlichen Lebensmittelüberwachung anerkannte oder zugelassene Unterstützung bei Betriebskontrollen durch private Organisationen oder Institutionen gibt es nicht und werde es auch nach der Umsetzung der Verwaltungsreform nicht geben, stellte das Ministerium klar. Anlass hierfür sind Vorkommnisse, bei denen ein Verein damit warb, dass er den Staat freiwillig im Bereich Nahrungsmittelüberwachung durch Besuche der Gastronomiebetriebe unterstützen werde. Gleichzeitig wurde dabei in Schreiben an Gastwirte der Anschein erweckt, es handele sich bei dem Verein um eine Einrichtung, die von den Organen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zugelassen und anerkannt sei.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum weist ausdrücklich darauf hin, dass Betriebskontrollen durch Personen, die keinen Dienstausweis des WKD oder der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörde vorzeigen können, nicht geduldet werden müssen. In einem solchen Fall sollte der WKD und die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde des Land- oder Stadtkreises umgehend informiert werden. Das Ministerium rät außerdem Betriebsinhabern, grundsätzlich vorsichtig und kritisch zu reagieren, wenn sie in diesem Zusammenhang in Schreiben zur Zahlung von Mitgliedsbeträgen aufgefordert werden.

Verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit seien grundsätzlich Erzeuger, Hersteller und Händler, die durch umfassende Eigenkontrollsysteme dafür zu sorgen hätten, dass nur sichere Erzeugnisse auf den Markt gelangen würden. Hierzu müssten gut funktionierende und geeignete Qualitätssicherungssysteme eingerichtet werden. Für den Aufbau dieser Systeme könnten durchaus private Sachverständige herangezogen werden. Nicht aber für die amtliche Lebensmittelkontrolle selbst. Diese „Kontrolle der Eigenkontrolle“ sei eine hoheitliche und damit alleinige staatliche Aufgabe.

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