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Heiderich: Gentechnik-Regelungen komplett überarbeiten!

Berlin (lme) – Zur Kritik der EU-Kommisson erklärt der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich MdB:

Beim Vermittlungsverfahren zum neuen Gentechnikgesetz, das spätestens Anfang September beginnen wird, muss die gesamte Breite der Gentechnik-Regelungen erneut auf den Tisch. Das ist die einzig logische Konsequenz aus dem blauen Brief, welchen die EU-Kommission jetzt der Bundesregierung mit zahlreichen Kritikpunkten und der Androhung eines Mahnverfahrens zugestellt hat.

Die intensive Kritik der EU bezieht sich zudem noch auf den Regierungsentwurf vom April. Inzwischen kommt erschwerend hinzu, dass Rot/Grün zwei Tage vor der Verabschiedung den Gesetzentwurf handstreichartig weiter verschärft hat. Was Ministerin Künast dann als einzigartig in Europa bejubelt hat.

Erstaunlich dabei, dass die SPD-Fraktion diesen Weg mitgegangen und damit ihrem Kanzler, der die Biotechnik stets als Fortschritt lobt, in den Rücken gefallen ist. Offenbar hatten sich Gentechnik-Skeptiker wie Däubler-Gmelin und v. Weizsäcker durchgesetzt, ohne dass der Fraktionsführung die gesamten Konsequenzen dieses Votums klar geworden waren.

Die EU-Kommission bestätigt jetzt, was CDU/CSU von Anfang an festgestellt haben. Die einseitigen „Künast-Regelungen“ im neuen deutschen Gentechnikgesetz sind nicht haltbar. Sie verstoßen gegen EU-Recht. Diese Kritik wird von vielen Seiten, ob Forschungseinrichtungen, Verbänden oder Unternehmen ebenso geteilt.

Gerade die Einschränkungen für die Freilandforschung machen es nahezu unmöglich, die bisher erfolgreiche Wissenschaft im eigenen Land fortzuführen. Dies wäre das Ende der „Grünen Gentechnik“ in Deutschland.

Da auch einige SPD-regierte Bundesländer in die Bio- und Gentechnik investiert und Interesse an deren Weiterentwicklung haben, wird es auch von dieser Seite sicher Bereitschaft geben, auf die Verhandlungslage vor dem Künast-Alleingang zurück zu kommen.

Zudem hat das Kanzleramt immer wieder herausgestellt, dass man in diesem Wissenschaftsbereich an der Spitze im europäischen Wettbewerb sein will. Was mit den jetzt verabschiedeten Gesetzesregeln keinesfalls möglich ist.

Eine jahrelange Auseinandersetzung mit der EU-Kommission im Rahmen des Mahnverfahrens wäre absolut schädlich für das Image des Standorts Deutschland. Es müsste auch im Interesse der Bundesregierung sein, ein solches Negativimage zu verhindern.

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