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EU: GVO-Grenzwert für Bioprodukte

(lid) – In der Europäischen Union soll für Bioprodukte der gleiche Grenzwert für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gelten wie für konventionelle Produkte. Das heisst, dass ökologisch hergestellte Produkte mit einem unbeabsichtigten Anteil von bis zu 0,9 Prozent an GVO’s noch mit „Bio“ gekennzeichnet werden dürfen. Ãœber dieser Schwelle gelten sie nicht mehr als biologisch. Diesen Vorschlag unterbreitete die EU-Kommission am 10. Juni anlässlich der Präsentation des Aktionsplans zur Förderung des Biolandbaus in Europa, wie der österreichische Agrarpressedienst AIZ berichtet. Bisher gibt es in der EU-Verordnung für Bioprodukte noch keinen GVO-Grenzwert. In der Branche geht man zumeist von einem Wert an der Nachweisgrenze aus, da GVO-Produkte im Ökolandbau nicht verwendet werden dürfen. Die Kommission hält jedoch einen Grenzwert von 0,1 Prozent für unrealistisch. Ein schärferer GVO-Grenzwert für den Ökologischen Landbau als für die konventionelle Landwirtschaft würde diesen Produzenten das Leben zusätzlich erschweren und damit die gewünschte Ausdehnung des Sektors behindern, argumentiert die Kommission. Lediglich für Saatgut will die Kommission eine Ausnahme machen. Hier kann sich die Kommission einen strengeren Grenzwert für Bio-Saatgut vorstellen.

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