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Kein Lasalocid mehr in Eiern: Betriebe dürfen liefern

Stuttgart (aho/lme) – Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Mittwoch (28. Januar) in Stuttgart mitteilte, dürfen alle Legehennenbetriebe in Baden-Württemberg wieder Eier liefern. Die Sonderuntersuchungen von Hühnereiern und Futtermitteln auf Lasalocid-Rückstände wurden abgeschlossen. Es wurden insgesamt 148 Proben Hühnereier und 119 Proben Futtermittel auf Lasalocid untersucht. Für belastete Eier wurden Rückrufe veranlasst. Die betroffenen Betriebe durften unabhängig von der Haltungsform (Freiland-, Boden-, Käfighaltung) bis zum Vorliegen eines negativen Analysenergebnisses keine Eier mehr in den Verkehr bringen. In Eiern von acht Legehennenbetrieben in Baden-Württemberg war Lasalocid überwiegend in geringen Konzentrationen zwischen drei und 15 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) nachweisbar. Nur zwölf der insgesamt 41 positiven Befunde lagen über 15 µg/kg. Die maximale Konzentration lag bei 78 µg/kg. Zudem wurde Lasalocid in einer Probe Bio-Eier aus Freilandhaltung festgestellt, die im Einzelhandel entnommen worden war. Die überwiegend durch positive Eierbefunde ausgelösten Untersuchungen von insgesamt 118 Legehennenfuttermitteln führten bei 35 Proben zu einem Nachweis von Lasalocid. Dabei wurden meist sehr geringe Lasalocid-Gehalte festgestellt, die vermutlich auf Verschleppungen bei der Herstellung von Mischfuttermitteln zurückzuführen sind. Bei elf Proben lagen die Befunde über 0,10 mg/kg. Die maximale Konzentration lag bei 0,72 mg/kg. Rückstände enthaltende Legehennenfutter wurden durch die Futtermittelhersteller zurückgeholt.

Zusatzinformation

Nach den vorliegenden Erkenntnissen der amtlichen Futtermittel- und Lebensmittelkontrolle waren die Rückstände in den Eiern auf Futtermittel zurückzuführen, die geringe Konzentrationen an Lasalocid enthielten. Lasalocid darf Futtermitteln für bestimmte Tierarten in genau festgelegter Konzentration zur Prophylaxe gegen Kokzidien (Darmparasiten) zugesetzt werden. Bei deren Verfütterung sind Wartefristen einzuhalten oder ist das Höchstalter der Tiere zu berücksichtigen. Jedoch ist Lasalocid im Legehennenfutter nicht zugelassen, um einen Übergang in die Eier sicher ausschließen zu können. Hingegen darf Lasalocid bei Schlachtgeflügel und Junghennen dem Futtermittel zugesetzt werden. Bei Masthähnchen ist vor der Schlachtung eine Wartezeit von fünf Tagen einzuhalten. An Junghennen darf das Futtermittel bis zur sechzehnten Lebenswoche verfüttert werden, damit keine Rückstände in das Ei übergehen. Hennen sind in der Regel ab der 20. Woche legefähig. An Truthühner ist eine Verfütterung bis zur zwölften Lebenswoche möglich. Auslöser der Untersuchungen in Baden-Württemberg waren Meldungen aus Mecklenburg-Vorpommern über Lasalocid-Rückstände in Hühnereiern im November 2003. Nachdem als Ursache dieser Rückstände belastete Futtermittel vermutet wurden, hatte Baden-Württemberg eigene Untersuchungen von Futtermitteln und Eiern veranlasst.

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