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Natamycin auf Käserinden: Verbraucher zur Vorsicht aufgerufen!

(aid) – Natamycin (in der Zusatzstoffliste auch unter E235 geführt) ist ein Konservierungsstoff mit antibiotischer Wirkung. Er ist seit langem nur für die Oberflächenbehandlung von Hartkäse, Schnitt- und halbfettem Schnittkäse und getrockneten, gepökelten Wurstwaren zugelassen und darf nicht weiter als 5 mm in die Lebensmittel eindringen. Außerdem ist Natamycin als Arzneimittel für den Menschen (z.B. gegen Pilzinfektionen der Haut oder am Auge) zugelassen. Im September 2003 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungnahme empfohlen, die Verbraucher vorsorglich darauf hinzuweisen, die Rinden bei Käse, bzw. bei rindenlosen Käsen die äußere Schicht – etwa 5 Millimeter tief weg zu schneiden. So könne weitgehend verhindert werden, dass immer wieder unbeabsichtigt kleine Mengen Natamycin aufgenommen würden. Die Bildung von Resistenzen könnte sonst die Folge sein. Das BfR wiederholt seine Auffassung, dass antibiotisch wirkende Stoffe, die auch als Humanarzneimittel eingesetzt werden, bei der Erzeugung von Lebensmitteln „äußerst restriktiv zu verwenden sind“.

aid, Britta Klein

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