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Intelligente Lebensmittelverpackungen

Berlin/Brüssel (lme) – Die EU-Kommission hat heute einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, die sich mit der Verpackung von Lebensmitteln beschäftigt. Nach dieser soll der Grundsatz, dass Verpackungen keine Bestandteile freisetzen dürfen, die auf das Nahrungsmittel übergehen, zeitgemäßer geregelt werden.

So können zukünftig sogenannte aktive und intelligente Verpackungsmaterialien verwendet werden, die beispielsweise die Haltbarkeit eines Lebensmittels verlängern oder dessen Zustand permanent überwachen und Aufschluss über seine Frische geben. Derzeit dürfen Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln keinerlei chemische Reaktionen auslösen, auch wenn sich diese positiv auswirken würden.

Die neue Verordnung soll weiterhin gewährleisten, dass die verwendeten Stoffe in jeder beliebigen Herstellungs- und Vertriebsphase rückverfolgt werden können.

Dazu David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar: „Die Rechtsvorschriften der EU müssen mit den technologischen Entwicklungen in der Lebensmittelverpackung Schritt halten. Aktive und intelligente Verpackungen sollten in Europa zugelassen werden, vorausgesetzt, sie sind mit den Grundsätzen des Lebensmittelrechts der EU konform. Mit dem Vorschlag wird gleichzeitig auch unser Konzept der Gewährleistung der Unbedenklichkeit bei Lebensmitteln „vom Erzeuger bis zum Endverbraucher“ dahingehend ausgeweitet, dass Materialien jedweder Art, die eindeutig dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, identifiziert und zurückverfolgt werden können.“

Der Vorschlag wird jetzt an den Rat und das Europäische Parlament zur ersten Lesung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens weitergeleitet.

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