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Greenpeace irrt und manipuliert: Alle untersuchten Kräuter und Gewürze sind uneingeschränkt verkehrsfähig!

HemeraBonn (lme) – Gestern hat Greenpeace den „Pestizidtest für Kräuter und Gewürze 2008“ veröffentlicht. Die Organisation fällt ein vernichtendes Urteil für viele der untersuchten Erzeugnisse und behauptet, zwei Proben hätten die gesetzlichen Grenzwerte überschritten. Diese Behauptung ist falsch, so der Fachverband der Gewürzindustrie e.V. heute in Bonn.

Die Fakten sehen erfreulicherweise anders aus, so der Verband:

Keine der untersuchten Proben überschritt die gesetzlich zugelassenen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel-Rückstände.

Keine der untersuchten Proben überschritt die vom Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, und der Weltgesundheitsorganisation, WHO, festgelegte Akute Referenzdosis (ARID). Dies bestätigt Greenpeace ausdrücklich!

Greenpeace hat den Grenzwert für frische Paprika auf getrocknete Paprika angewendet, was zu einer rechtlich falschen Bewertung führt. Zudem hat Greenpeace fälschlicherweise EU-Recht herangezogen, wo deutsches Recht gilt.

Laut Greenpeace sind 18 der nachgewiesenen Pestizide in der EU nicht zugelassen. Deshalb fordert Greenpeace: „Kein Verkauf unzulässig hoch mit Pestiziden belasteter Lebensmittel durch den Handel“. In Anhang 1 der Veröffentlichung stellt Greenpeace dann fest: „keine illegalen Pestizide nachgewiesen.“

Wie passt das zusammen?

Greenpeace legt eigene Maßstäbe fest und schafft sich eigene Gesetze, die auch die Öffentlichkeit übernehmen soll, so der Fachverband der Gewürzindustrie e.V.. Im Greenpeace eigenen Bewertungsverfahren bedeutet „gelb“, das Lebensmittel enthält mehr als 0,01 ppm Pflanzenschutzmittel, dies unabhängig von der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge. „Rot“ bedeutet, ein Lebensmittel hat einen „kritisch hohen Gehalt“, wiederum unabhängig von der gesetzlich zugelassenen Höchstmenge.

Die Bewertung nach dem Greenpeace eigenen Summengrenzwert für die täglich duldbare Aufnahmemenge und ebenso die Greenpeace eigene „schwarze Liste“ für Pestizide sind nicht gesetzlich geregelt oder festgelegt, sondern von Greenpeace willkürlich gesetzt.

Rechtliche Situation bei Pflanzenschutzmitteln

Bis zum 31. August 2008 galt in Deutschland die Rückstandshöchstmengen-Verordnung (RHMV) für Pflanzenbehandlungsmittel-Rückstände auf Lebensmitteln. Seit dem 1. September 2008 gilt die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Die Europäische Kommission hat zum Übergang auf die neuen Regelungen folgendes ausgeführt:

Verarbeitete oder rohe Agrarerzeugnisse, die nach dem vor dem 1. September geltenden Recht rechtmäßig hergestellt oder behandelt worden sind, dürfen geerntet, verarbeitet, gelagert und abverkauft werden, bis alle Vorräte verbraucht sind. Dies gilt ebenfalls für importierte Waren. Artikel 49 Abs. der o. g. EG-Verordnung stellt klar, dass auf diese Waren die gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind, die vor dem 1. September 2008 in Kraft waren.

Der gesetzliche Grenzwert für Fenpropathrin in frischem Paprika beträgt nach der deutschen Verordnung 0,02 ppm. Für getrocknetes Paprikapulver liegt die zulässige Höchstmenge bei 0,2 ppm. Greenpeace hat 0,057 ppm für die Summe aller Pestizide in dem untersuchten Pulver nachgewiesen. Der gesetzliche Höchstwert ist also weit unter-, nicht überschritten!

Der gesetzliche Grenzwert für Methamidophos in frischem Paprika beträgt nach RHMV 0,01 ppm. Für getrocknetes Paprikapulver liegt die zulässige Höchstmenge bei 0,1 ppm. Greenpeace nennt einen gefundenen Wert von 0,0340 ppm. Auch hier ist der zugelassene Höchstwert weit unterschritten.

Bezeichnenderweise lehnt Greenpeace die Herausgabe der Untersuchungsergebnisse ab.

Das Fazit des Fachverband der Gewürzindustrie e.V.:

Die Greenpeace-Veröffentlichung dient erkennbar dazu, spektakuläre, irreführende und verunsichernde Meldungen in die Welt zu setzen. Sie ist unseriös und geeignet, sowohl die Verbraucher zu verunsichern als auch den Ruf der betroffenen Unternehmen zu schädigen.

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