Schweizer Bundesverwaltungsgericht: Arabisch-jüdische Firma darf Halalfleisch importieren
(lid) – An einer Firma zum Import von islamischem Schächtfleisch (Halalfleisch) darf auch ein jüdischer Geschäftsmann beteiligt sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) korrigiert.
Das BLW ist zuständig für die Zuteilung der Zollkontingente zum Import von Halalfleisch, das wegen des Schächtverbots nicht in der Schweiz produziert werden darf. 2007 wurde es von einem arabischen und einem jüdischen Geschäftsmann angefragt, ob ihre noch zu gründende Firma grundsätzlich ein Zollkontingent erhalten könne. Das BLW winkte ab und beschied ihnen, dass sie einen Rechtsmissbrauch begehen würden. Gemäss der Schlachtviehverordnung hätten Importeure von Halalfleisch der islamischen Gemeinschaft anzugehören. Mit der Beteiligung einer Person aus der jüdischen Gemeinschaft an einer Importfirma würde diese Bestimmung umgangen.
Damit lang das BLW falsch, wie das Bundesverwaltungsgericht nun auf Beschwerde der Betroffenen entschieden hat. Die „Zugehörigkeit zur islamischen Gemeinschaft“ bedeute bei einer juristischen Person einzig, dass sie auf Vertrauen beruhende Geschäftsbeziehungen zu Verkaufsstellen von Halalfleisch vorweisen könne. Ein jüdischer Geschäftsmann könne deshalb genauso gut an einer entsprechenden Importfirma beteiligt sein wie eine islamische Person. Die gegenteilige Auffassung des BLW stelle einen unzulässigen und unverhältnismäßigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des zu gründenen Unternehmens dar.