EU will neue Regeln für tierische Nebenprodukte
Brüssel (aho/lme) – Die EU-Kommission hat heute die Vereinfachung des Umgangs mit tierischen Nebenprodukten vorgeschlagen. Das hohe Maß an Sicherheit vor Gefahren für die Öffentlichkeit, die Tiergesundheit und die Umwelt beleibt dabei unangetastet. EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou sagte: „Wo möglich werden unnötige Belastungen und Überschneidungen abgeschafft und es wird klar festgelegt, in welchen konkreten Fällen andere verwandte Rechtsvorschriften gelten.“ In Tausenden von Schlachthäusern, landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben und Molkereien in der gesamten EU fallen jährlich mehr als 15 Millionen Tonnen tierische Nebenprodukte an. Der Vorschlag schafft klarere Regelungen und einen allgemeinen Rahmen für risikogerechtere Erfordernisse an diese Produkte.
Im Entwurf der Verordnung werden die grundlegenden Schutzmaßnahmen aus dem Jahr 2003 aufgegriffen. Alles in allem werden folgende Punkte beibehalten:
Tierische Nebenprodukte kommen in zunehmendem Maße bei der Herstellung von Kosmetika, Arzneimitteln und diagnostischen Hilfsmittel zum Einsatz. In diesen Fällen unterliegen die Produkte anderen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Einrichtungen, wie etwa Schlachthäuser, Molkereien und sonstige Lebensmittelherstellungsbetriebe, bei denen tierische Nebenprodukte anfallen, müssen sich jetzt bereits den Rechtsvorschriften den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu Lebensmitteln und Futtermitteln beugen und unterliegen Kontrollen im Rahmen dieser Vorschriften. Derzeit gelten zusätzlich zu den Hygienevorschriften zu tierischen Nebenprodukten noch andere Gesetze, obgleich sich die Ziele beider rechtlicher Rahmen ggf. überschneiden. Ziel des Vorschlags ist daher die Verbesserung der Kohärenz zwischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und den Hygienevorschriften zu tierischen Nebenprodukten. Potenzielle Risiken werden unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften überwacht werden, wodurch unnötige Belastungen für die Marktbeteiligten wegfallen. Dadurch wird es den öffentlichen Behörden ermöglicht, zielgerichtetere Kontrollen durchzuführen und somit zu einer verbesserten Durchsetzung der Gemeinschaftsvorschriften beizutragen.
Der Vorschlag sieht das Konzept eines „Endpunktes“ bei der Herstellung von tierischen Nebenprodukten vor, nach dem die verarbeiteten Erzeugnisse nicht länger den ABP-Vorschriften (ABP für animal by-product) unterliegen, da keine potenziellen Risken mehr bestehen. Stattdessen gelten die allgemeinen Vorschriften zur Produktsicherheit. Wenn beispielsweise von einer Tierkörperbeseitigungsanstalt stammende tierische Fette weiter verarbeitet werden und das Verarbeitungserzeugnis zur Herstellung von Kunststoffen verwandt wird, ist die Wahrscheinlichkeit einer wesentlichen biologischen oder viralen Gefahr im Endprodukt eher gering. Überdies wird die Möglichkeit einer Abänderung der aktuellen Kategorisierung tierischer Nebenprodukte durch die EU-Kommission per Ausschlussverfahren eingeräumt. Bevor jedoch eine Änderung vorgenommen werden kann, muss zuvor eine Bewertung der von einem bestimmten tierischen Nebenprodukt ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier durch eine wissenschaftliche Einrichtung, wie etwa die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) oder den Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) durchgeführt werden.