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EU vereinfacht Regeln für Tierfuttermittel

Brüssel (aho) – Die Kennzeichnung und der Vertrieb von Futtermitteln und Heimtierfutter werden künftig einfacher. Die Europäische Kommission hat dazu einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Die Tiererzeugung in der EU, die fast die Hälfte der gesamten Agrarproduktion ausmacht, würde von den modernisierten Regeln am meisten profitieren. Die Änderungen schaffen insgesamt bessere Rahmenbedingungen für Innovationen der Futtermittelindustrie. Die Futtermittel- und Heimtierfutterindustrie erwirtschaften einen Umsatz von rund 50 Milliarden Euro in der EU. Zudem werden die 62 Millionen Haustierhalter in der EU zukünftig die Inhaltsstoffe des gekauften Futters besser beurteilen können.

Der scheidene EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou erklärte dazu: „Der freie Verkehr mit Futtermitteln in der EU ist nach wie vor mit hohen Hürden konfrontiert, die zum Teil auf veraltete, uneinheitliche und komplizierte Rechtsvorschriften zurückgehen. Dieser Vorschlag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer einfacheren und besseren Rechtssetzung. Mit der neuen Verordnung für das Inverkehrbringen von Futtermitteln werden sechs Richtlinien aufgehoben, gleichzeitig bringt sie Modernität und Klarheit für einen Sektor, der die Bedürfnisse von Nutz- und Heimtierhaltern befriedigt. Eine zentrale Forderung ist hier bestimmend für unser Handeln: das hohe Niveau der Lebens- und Futtermittelsicherheit in der EU zu bewahren.“

Durch den Vorschlag sollen die Futtermittelerzeugern von einem großen Teil der administrativen Auflagen und technischen Anforderungen befreit werden, die aufgrund eines integrierten Lebensmittelsicherheitskonzepts („vom Erzeuger bis zum Verbraucher“) nicht länger notwendig sind. Der Verordnungsentwurf enthält bestimmte allgemeine Bestimmungen für die Kennzeichnung von Futtermitteln, etwa die Anforderung, dass die Art des Futtermittels, Name und Adresse des Herstellers, die Liste der Futtermittelzusatzstoffe und das Nettogewicht anzugeben sind.

Bei Heimtierfutter sind die Kennzeichnungsvorschriften auf die Bedürfnisse der Heimtierhalter zugeschnitten, die nicht dieselben ausführlichen Angaben zur Zusammensetzung des Futtermittels oder die wissenschaftlichen Bezeichnungen der Futtermittelzusatzstoffe benötigen wie Landwirte. Die Kennzeichnung von Heimtierfutter muss auch eine Telefonnummer enthalten, bei der Kunden weitere Informationen zum Inhalt erfragen können.

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