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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen des Exports von Tiermehl ein

Oldenburg (aho/lme) – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die verantwortlichen Mitarbeiter der Veterinärämter der Landkreise Oldenburg, Vechta, Diepholz und Emsland sowie gegen Verantwortliche dreier fleischverarbeitender Betriebe in Beckeln, Diepholz und Belm wegen Verdachts illegaler Tiermehlexporte mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das teilte jetzt Staatsanwältin Dr. Frauke Wilken mit.

Die Ermittlungen haben ergeben, dass den Betrieben für die Exporte von Tiermehl der Kategorie III in Nicht-EU-Länder in den Jahren 2004-2007 jeweils Genehmigungen der zuständigen Veterinärbehörde erteilt worden waren, obwohl nicht im jeden Fall alle verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegen hatten. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Betriebsinhaber als auch der Mitarbeiter der Veterinärbehörden schied aus, weil lediglich der Export gänzlich ohne Genehmigung strafbar ist.

Anhaltspunkte dafür, dass durch die betroffenen Betriebe Tiermehl der Kategorie III auch ohne jede Genehmigung in Drittländer exportiert worden ist, haben die Ermittlungen nicht ergeben, so Frau Dr. Wilken in einer Presseinformation.

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