10.08.2007
VG Münster erlaubt Futter mit tierischen Fetten
Köln / Münster (aho/lme) – Auf Lohnmastbetrieben eines niederländischen Futtermittelunternehmens im Kreis Warendorf dürfen nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster Futtermittel mit tierischen Fetten eingesetzt werden. Das meldet der WDR – Rundfunk. In Deutschland ist das Verfüttern von Tierfett verboten, nicht aber in den umliegenden EU – Mitgliedsstaaten. Einzige Auflage des Gerichtes: das Kälberfutter darf keinen Rindertalg enthalten. Tierfette sind wesentlich preiswerter als Milchpulver. Die Kläger hoffen, dass der Europäische Gerichtshof sich mit dem Tiermehlverbot beschäftigen wird, um eine einheitliche Regelungen zu schaffen.