Gelsenkirchen: 3 1/2 Jahre Haft für Fleischhändler
Essen (lme) – Im Prozess um vergammeltes Fleisch hat das Landgericht Essen am Nachmittag einen Fleischhändler zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das berichtet die Regionalredaktion Essen des WDR. Außerdem verhängte das Gericht gegen den 40-jährigen Gelsenkirchener ein dreijähriges Berufsverbot. Der Fleisch-Großhändler hat nach Auffassung der Richter zahlreiche Fleischbetriebe in ganz Deutschland mit Putenhack beliefert, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen und das verdorben war. Zudem hatte der verurteilte 40-jährige Gelsenkirchener so genanntes Stichfleisch umetikettiert und als für den menschlichen Verzehr geeignet verkauft. Die Behörden hatten zwischen 2004 und 2005 bundesweit in Kühlhäusern 400 Tonnen ungenießbares Fleisch beschlagnahmt. Wie der WDR berichtet, hatte der Angeklagte sich im Prozess nur als Zwischenhändler bezeichnet. Er habe von dem verdorbenen Fleisch nichts gewusst.