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Bundesrat will mehr Sicherheit für Lebensmittel

Berlin (lme) – Mit einer heute beschlossenen Entschließung will der Bundesrat für mehr Verbraucherschutz sorgen, um weitere Gammelfleisch- oder sonstige Lebensmittelskandale zukünftig zu verhindern. Wegen der Globalisierung der Warenströme sei Handeln sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene notwendig, so der Bundesrat. Er bittet daher die Bundesregierung, sich in der Europäischen Union für verschiedene Maßnahmen einzusetzen.

Vorgeschlagen wird unter anderem, eine Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer einzuführen, denen unsichere Lebensmittel angeboten werden. Die Unternehmer sollen die Lebensmittel minderer Qualität nicht nur an den Anbieter zurücksenden, sondern den Vorgang bei der zuständigen Behörde melden. So könnte verhindert werden, dass der Anbieter versucht, die Waren an einen anderen – eventuell weniger sorgsamen – Abnehmer auszuliefern. Für verpackte Lebensmittel soll EU-weit eine Kodierpflicht eingeführt werden, um ihre Herkunft besser rückverfolgen zu können. Die Angaben zur Mindesthaltbarkeit von Produkten müssten verschärft werden. Voraussetzung für den Handel mit Fisch und Fleisch müsse ein Sachkundenachweis für Personen sein, die im Unternehmen mit Lebensmitteln umgehen – ähnlich wie dies bereits im europäischen Futtermittelhygienerecht vorgesehen ist. Unternehmen der Fleischindustrie und solche mit Tiefkühllagern sollten verpflichtet werden, einen Betriebsbeauftragten für Lebensmittelhygiene zu bestellen. Die Zertifizierungssysteme im Lebensmittelbereich müssten vereinheitlicht und stärker angewendet werden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auch dafür einzusetzen, noch vorhandene Lücken im Hygienerecht zu schließen, so zum Beispiel Verstöße gegen Meldepflichten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 20.000 Euro zu ahnden.

Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit Drucksache 59/07 (Beschluss)

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