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NRW: Lebensmittelüberwachung darf Gebühren erheben

Dortmund (lme) – Zum 1. Januar 2007 treten neue Regelungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW in Kraft, wonach die Lebensmittelüberwachung Gebühren für bestimmte amtliche Kontrollen erhebt, die bislang kostenfrei waren. Wie die Stadt Dortmund jetzt mitteilt, fallen hierunter beispielsweise Nachkontrollen, wenn die reguläre Kontrolle Beanstandungen ergeben hat. Gebühren werden auch fällig, wenn bei einer Routinekontrolle Anordnungen zur Betriebsschließung oder zur Vernichtung von Lebensmitteln getroffen werden. Der Gebührenrahmen bewegt sich je nach Kontrollaufwand zwischen 50 und 10.000 Euro.

Um im Vorfeld jeglichem Missbrauch vorzubeugen, empfiehlt das Ordnungsamt der Stadt Dortmund, sich im Falle einer Gebührenerhebung vor Ort den Dienstausweis des Lebensmittelkontrolleurs/ der Lebensmittelkontrolleurin beziehungsweise des Veterinärs/ der Veterinärin zeigen zu lassen.

Planmäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachung, die nicht zu Beanstandungen führen, sind auch weiterhin kostenfrei, so die Stadt in einer Presseinformation.

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