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Sachsen: Verdacht auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht

Dresden (lme) – Wie das sächsische Gesundheitsministerium heute mitteilt, hat ein im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen um überlagertes Fleisch mehrfach genanntes bayrisches Unternehmen möglicherweise zum Verzehr nicht geeigneten Spanferkelrollbraten hergestellt. Im Zeitraum Juni/August 2006 wurde dieser über eine in Hamburg ansässige Firma an eine Tiefkühlfirma in Thüringen ausgeliefert. Das Thüringer Unternehmen belieferte nach eigenen Angaben überwiegend den gastronomischen Bereich. Dabei auch an eine Reihe sächsischer Unternehmen, vorrangig im Regierungsbezirk Chemnitz. Die jeweils örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden aufgefordert, die in den Vertriebslisten aufgeführten sächsischen Empfängerbetriebe zu überprüfen und noch vorhandene Ware der verdächtigen Chargen sicherzustellen. Erste Untersuchungen von Proben der angeschuldigten Spanferkelcharge in Thüringen bestätigten den Verdacht der Behörden auf Irreführung/Täuschung der Verbraucher. Dabei zeigte sich, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um Ferkelfleisch, sondern um Fleisch älterer Schweine handelte. Das zeigten auch die sensorischen Prüfungen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt den sächsischen Empfängern daher, Restposten der angelieferten Ware an den Lieferbetrieb zurückzusenden. Die zuständigen sächsischen Behörden seien gehalten, dies zu überprüfen und das Sozialministerium entsprechend zu informieren. Staatsministerin Helma Orosz appellierte wiederholt an die Verantwortung der Hersteller und Anbieter, durch entsprechende betriebliche Eigenkontrollen, insbesondere Warenausgangs- und Wareneingangskontrollen die Sicherheit der hergestellten und verarbeiteten Lebensmittel zu gewährleisten.

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