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Baden-Württemberg: Endergebnisse der Fleischuntersuchungen liegen vor

Stuttgart (aho/lme) – Die Endergebnisse von dem aus München auch nach Baden-Württemberg gelieferten Fleisch liegen nach Angaben des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum vom Mittwoch (13. September) vor. Bei der Ãœberprüfung von 39 Betrieben durch die unteren Verwaltungsbehörden, wurden rund fünf Tonnen Fleisch in 33 Betrieben vorgefunden. Von diesem Fleisch wurden 113 Proben an die vier Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter in Baden-Württemberg gebracht und untersucht. Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum mitteilt, sind die sensorischen und mikrobiologischen Untersuchungen der Proben abgeschlossen und liegen nun vor.

Diese Untersuchungen haben abschließend ergeben, dass 59 von 113 Proben nicht zu beanstanden waren. Von den verbleibenden 54 Proben waren 14, dies entspricht rund 500 Kilogramm Fleisch, nicht mehr zum Verzehr geeignet, 12 Proben wurden als „wertgemindert“ bezeichnet. Wertminderung bedeutet, dass diese Ware unter Kennzeichnung wieder in Verkehr gebracht werden könnte. Das Ministerium gehe aber davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird. Eine Feststellung der Gesundheitsgefährlichkeit für den Menschen lag in keinem der zu beanstandenden Fälle vor. 28 Proben wiesen leichtere Mängel auf, wie zum Beispiel Mängel in der Kennzeichnung. Das Fleisch war in diesen Fällen nicht zu beanstanden. Die nicht zum Verzehr geeigneten Proben stammten aus den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe und dem Landkreis Rastatt .

Im Zuge der Ermittlungen in Bayern war das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am vergangenen Wochenende darüber informiert worden, dass der betreffende Münchner Lebensmittelgroßhändler auch 39 baden-württembergische Betriebe mit Lebensmitteln beliefert hatte. Die Lieferungen erfolgten in 14 Land- und sechs Stadtkreise in Baden-Württemberg. Betroffen waren Betriebe in den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Böblingen, Bodensee, Esslingen, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-Tauber, Ravensburg, Rastatt, Rems-Murr und Waldshut sowie in den Städten Baden-Baden, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde in einem Betrieb im Landkreis Karlsruhe festgestellt, dass an zwei Tagen in Teilen verdorbene Rohware zur Herstellung von Dönerkegeln verwendet wurde. Die gesamte daraus verarbeitete Ware konnte durch die Überwachungsbehörde sichergestellt werden.

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