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Hasenpest in Rheinland-Pfalz: Maßnahmen zur Vorsorge

Mainz (aho) – Nachdem im vergangenen Jahr im hessischen Griesheim mehrere Jäger an Tularämie (Hasenpest) erkrankt waren, ist der Erreger nun auch in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Wie das Landesuntersuchungsamt (LUA) Mainz mitteilt, wurde der Erreger bei der Untersuchung eines verendet aufgefundenen Feldhasen aus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm (Kreis Mainz-Bingen) festgestellt. Das Konsiliarlabor für Tularämie im Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr in München hat den Erreger-Nachweis geführt.

Die für Mensch und Tier gefährliche Krankheit wird durch das Bakterium Francisella tularensis hervorgerufen. Hauptträger des Erregers sind Hasen und Wildkaninchen. Zum so genannten Erregerreservoir gehören aber auch Mäuse, Ratten und andere Nager.

Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch den direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Organen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht bekannt. Die Inkubationszeit beträgt in der Regel drei bis fünf Tage. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Die Patienten werden in der Regel mit Antibiotika behandelt. Die Heilungschancen sind sehr gut.

Erkrankte Wildtiere wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu.

Jäger sollten beim Aufbrechen und Zerwirken erlegter Tiere darauf achten, die erforderlichen Hygieneregeln einzuhalten. Bei Auffälligkeiten sollte das Tier untersucht werden.

Hitze tötet den Erreger ab. Der Verzehr von Wildfleisch ist unbedenklich, wenn das Fleisch bei mindestens 60 Grad mindestens zehn Minuten lang durchgegart wird, informiert das Landesuntersuchungsamt.

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