Verunsicherung bei Freilandeiern
(ZMP) – Seit dem 10. Mai ist die Geflügelaufstallungsverordnung in Deutschland in Kraft getreten: Geflügel darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) gehalten werden. Ausnahmen werden von den Kreisveterinärämtern nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt, die zum Beispiel eine maximale Geflügeldichte beinhalten. Die Geflügeldichte ist in der aktuellen Verordnung wesentlich großzügiger definiert als in dem vorangegangenen Entwurf und ermöglicht nun auch die Genehmigung der Freilandhaltung für kommerzielle und überregional vermarktende Betriebe.
Ab dem 12. Mai gelegte Eier dürfen hierzulande nur dann noch als Freilandeier vermarktet werden, wenn der Betrieb über eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügt. Da noch völlig unklar ist, wie rasch und in welchem Umfang derartige Genehmigungen erteilt werden, ist noch nicht abzusehen, inwieweit sich das Angebot an Freilandeiern auf dem Markt verringern wird. Ob die Abnehmerseite stattdessen auf Bodenhaltungsware ausweichen wird oder ob sie stärker auf importierte Freilandeier zurückgreift, bleibt abzuwarten. Kräftige Verschiebungen zwischen Haltungsformen und Herkünften dürften am Eiermarkt unvermeidbar sein, an der Gesamtmenge der verfügbaren Ware wird sich allerdings nichts ändern.