Kreis Soest: Berger-Rehkeule nicht mehr für den Verzehr geeignet
Soest (aho/lme) – Die Probe Wildfleisch von der Firma Berger Wild, Passau, die der Veterinärdienst des Kreises Soest im Zusammenhang mit einer Warnung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz an das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg weitergeleitet hatte, ist beanstandet worden, obwohl sie gar nicht zu den betroffenen Chargen gehörte. Sie sei für den Verzehr nicht mehr geeignet, heißt es in einer ersten Beurteilung.
Es handelte sich um eine „Rehkeule ohne Knochen“, die von einer besorgten Verbraucherin eingereicht worden war. Sie hatte das Wildfleisch in einem Großhandel im Kreis Soest erworben. Das Produkt war am 21. November 2005 tief gefroren worden und trug das Mindesthaltbarkeitsdatum 21. November 2007. Der Gutachter des Staatlichen Veterinäruntersuchsamtes Arnsberg weist in seinem Zwischenbericht auf ein überhöhtes Keimwachstum hin. Deutliche sensorische Abweichungen wurden zwar nicht festgestellt. Aber aufgrund der bislang vorliegenden mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse urteilte das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt, dass das Fleisch sich „in beginnender Verderbnis“ befinde.
Der Veterinärdienst des Kreises Soest hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf über das Untersuchungsergebnis informiert. Von dort werden auch die bayerischen Behörden benachrichtigt. Es ist davon auszugehen, dass diese vor dem Hintergrund der neuen Informationen den Umfang der Rückrufaktion erweitern werden.