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Stadt Bonn untersagt Fleischhandel

Bonn (lme) – Die Stadt Bonn hat dem Betrieb, in dem am 28. November überlagertes Fleisch gefunden worden war, den Im- und Export sowie den Handel mit Fleisch- und Wurstwaren, Fisch und Meeresfrüchten untersagt. Die Wirkung der Untersagung wird spätestens 14 Tage nach Zustellung der Ordnungsverfügung eintreten. Die Stadt bezieht sich dabei auf § 35 der Gewerbeordnung, der zum Schutz der Allgemeinheit die Möglichkeit der Gewerbeuntersagung beim Nachweis der Unzuverlässigkeit vorsieht.

Im Kühlraum der Firma hatten die städtischen Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre inmitten von gut 5 Tonnen gefrorener Lebensmittel etwa 1,6 Tonnen überlagerte Ware ohne deutliche Trennung entdeckt. Das Staatliche Lebensmitteluntersuchungsamt in Krefeld stellte dann fest, dass zehn der elf Proben als „zum Verzehr ungeeignet und nicht verkehrsfähig“ beziehungsweise „im Wert nicht unerheblich gemindert“ waren.

Das Unternehmen hatte im Rahmen des Verfahrens Gelegenheit, sich bei einer Anhörung zu äußern. Die vorgebrachten Argumente überzeugten die Verwaltung allerdings nicht. Seit dem Fund war der Betrieb täglich kontrolliert worden, die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren durch.

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