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Bayern: Landesweite Sonderkontrollaktion abgeschlossen

München (lme) – Bayerns Metzgereien und Fleischbetriebe arbeiten ordentlich. Diese Bilanz zog Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf heute in München nach Abschluss der zweiwöchigen landesweiten Sonderkontrollaktion. Schnappauf: „Bei der Groß-Razzia in rund 4.500 Metzgereien gab es praktisch keine nennenswerte Beanstandungen. Wegen einiger schwarzer Schafe darf keine ganze Berufsbranche an den Pranger gestellt werden. Es gilt vielmehr, gezielt und schnell die kriminellen Elemente ans Licht zu bringen.“

Das erfreuliche Kontrollergebnis führte Bayerns Verbraucherschutzminister auch auf die in Bayern noch traditionell gepflegte nachbarschaftliche Nähe von Erzeuger, Vermarkter und Kunden zurück: „Räumliche und partnerschaftliche Nähe schafft Vertrauen und ist Garant von Qualität und Frische.“ Bei der Sonderkontrolle wurden – nicht wie öffentlich angekündigt – nur die 262 EU-zugelassenen Fleischbetriebe (52 Schlachthöfe, 149 Zerlegebetriebe und 61 Kühl- und Gefrierhäuser) überprüft, sondern darüber hinaus auch 4.414 Metzgereien in ganz Bayern.

Bei den 4.414 Metzgereien waren in 22 Fällen zu beanstanden, dass geringe Mengen von Hackfleisch unzulässigerweise eingefroren bzw. überlagerte Waren vorhanden waren. Darüber hinaus gab es drei Beanstandungen, weil als Frischware in Verkehr gebrachtes Geflügelfleisch unzulässig eingefroren wurde. Dazu zählen die bereits den Medien bekannten Fälle im Lkr. Ostallgäu (ca. 200 Kilo; ca. 96 Kilo abverkauft) und in Augsburg (ca. 2.400 Kilo; Hafermastgänse) sowie jetzt neu in München (ca. 720 Kilo). Die Ware wurde bzw. wird derzeit entsorgt. Darüber hinaus wurde im Lkr. Würzburg ca. 1.200 Kilo verschiedene Fleischwaren und andere Lebensmittel sowie im Lkr. Neu-Ulm ca. 260 Kilo Geflügelfleisch mit abgelaufenen Verbrauchsdatum gefunden. Die Ware ist ebenfalls bereits entsorgt. Schließlich wurde im Lkr. Lindau und im Lkr. Kelheim je eine Schwarzschlachtung eines Schafes bzw. eines Spanferkels nachgewiesen.

Bei den 262 EU-zugelassenen Fleischbetrieben wurde kein verdorbenes oder überlagertes Fleisch gefunden. Der bereits in der Pressemitteilung vom 1.12. mitgeteilte Fund von vier Tonnen zur Beseitigung bestimmtes Rindfleisch in einem EU-zugelassenem Kühl- und Gefrierhaus im Lkr. Rottal-Inn wird am 14.12. entsorgt.

Neue Informationen über Nachverfolgung von Fleischlieferungen nach Bayern

1. Fleischwaren aus Niedersachsen

Die niedersächsischen Veterinärbehörden haben im November 2005 mitgeteilt, dass in der Gesamtkundenliste des in den Fleischskandal involvierten Betriebes auch 8 Betriebe in Bayern aufgeführt haben. Die Nachverfolgung ergab:

·5 Betriebe haben nachweislich keine Ware erhalten

·2 Betriebe im Lkr. Aschaffenburg haben ca. 1.700 Kilo frisches Geflügelfleisch erhalten. Die Ware war bereits abverkauft und verzehrt. Eine Beprobung war nicht mehr möglich.

·1 Betrieb im Lkr. Aschaffenburg hatte 1.300 Kilo Tiefkühlware erhalten; 300 Kilogramm waren bereits abverkauft und verzehrt. Die restliche Tonne war nach den Untersuchungsergebnissen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nicht zum Verzehr geeignet und wird entsorgt.

Das baden-würrtembergischen Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum hat Ende November 2005 mitgeteilt, dass 2 weitere bayerische Betriebe in den Lieferlisten eines baden-württembergischen Betriebes auftauchten, der in den Fleischskandal verwickelt war. Das Fleisch wurde in einem Gefrierhaus in Niedersachsen gelagert. Die Ermittlungen ergaben folgendes:

·1 Betrieb in Weiden hat nachweislich keine Ware erhalten

·1 Betrieb im Lkr. Passau ist mit 900 Kilogramm Speck beliefert worden. Die Ware war vollständig abverkauft. Eine in Baden-Württemberg aus der gleichen Warencharge untersuchte Probe war ohne Beanstandung.

2. Fleischwaren aus Nordrhein-Westfalen

Von der Fa. Domenz (Gelsenkirchen) wurden 3 Betriebe in Bayern beliefert:

·1 Betrieb im Lkr. Dillingen hat im Februar ca. 570 Kilogramm Speck erhalten. Die Ware war vollständig abverkauft und auf Grund der Zeitdauer wohl bereits vollständig verzehrt. Eine Beprobung war nicht mehr möglich.

·1 Betrieb im Lkr. Passau hatte eine Mustersendung mit 10 Kilogramm Fleisch erhalten und diese bereits verzehrt.

·1 Betrieb im Lkr. Passau hat 1,9 Tonnen Speck über zwei Zwischenhändler in Hessen und Baden-Württemberg erhalten. Ware war bereits verkauft. Hinweise auf Einschränkung der Genusstauglichkeit gibt es nicht.

3. Fleischwaren aus Baden-Württemberg Das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum hat mitgeteilt, das nach einer routinemäßigen Überprüfung eines Großhandelsbetriebes, bei dem verdorbene Waren festgestellt worden ist, laut dessen Kundenliste angeblich auch 20 bayerische Betriebe und Gaststätten in den Lkr. Lindau, Oberallgäu und Neu-Ulm beliefert worden sind:

·11 Betriebe im Lkr. Lindau wurden beliefert. Die Ermittlungen der Behörden vor Ort ergaben, dass in 9 Betrieben Ware bereits vor längerer Zeit bezogen worden ist bzw. vollständig abverkauft worden ist. 2 Betriebe (Gastronomie) hatten wenige Kilogramm Ware (Schweinefilet, Lammrücken gerauchter Bauch) erhalten. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen war das Schweinefilet nicht zum Verzehr geeignet. Die Ware wird entsorgt. Die übrige Ware war ohne Beanstandung.

·1 Betrieb im Lkr. Lindau (Zweigniederlassung der Baden-Württemberger Firma) lagerte insgesamt 644 kg Ware (verschiedene Sorten von Wildfleisch sowie Lammfleisch). Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen waren 60 Kilogramm Hirschkalbskeule nicht zum Verzehr geeignet. Die Ware wird entsorgt. Das übrige Fleisch war den LGL-Untersuchungsergebnissen zufolge ohne Beanstandung.

·2 Betriebe (Gastronomie) im Lkr. Oberallgäu wurden beliefert. Ware war noch vorhanden und wurde beprobt. Schinken und Salami waren ohne Beanstandung. Insgesamt 25 Kilogramm Rinderlende und Putenbrust waren hingegen nicht zum Verzehr geeignet. Die Ware wird entsorgt

·6 Betriebe im Lkr. Neu-Ulm standen auf der Kundenliste. Nach den Ermittlungen der Behörden vor Ort haben fünf dieser betroffenen Betriebe in den letzten sechs bis zwölf Monaten keine Ware bezogen. Ein Gastronomiebetrieb hat vor 6 Monaten Ware (Putenfleisch) bezogen. Dieses ist vollständig abverkauft worden und konnte nicht mehr beprobt werden. Hinweise auf Einschränkungen der Genusstauglichkeit liegen nicht vor.

Nach geltendem Recht darf die Verbraucherschutzbehörde die Öffentlichkeit z.B. über Etikettenschwindel nicht einmal dann informieren, wenn dieser rechtskräftig festgestellt wurde. Beispielsweise darf nicht der Name des Betriebes genannt werden, der Schinken mit Wasser aufspritzt.

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