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Fleischskandal: Firmenanwalt widerspricht Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft

Oldenburg (aho/lme) – Zu der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom heutigen Tage nimmt der Anwalt des beschuldigten Geschäftsführers wie folgt Stellung genommen: Derzeit kann zu den Tatvorwürfen und zu den Beprobungsergebnissen im einzelnen noch nicht dezidiert Stellung genommen werden, da bislang noch keine Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt wurde. Auch zu den Probenergebnissen kann erst konkret Stellung genommen werden, wenn diese insgesamt genau bekannt sind. Soweit in der Presserklärung der Staatsanwaltschaft auf auffällige Proben aus dem Betrieb in Lindern Bezug genommen wird, ist zu überprüfen, inwieweit mangelhafte Ware aus dem Ausland (Frankreich und Polen) an den Betrieb zur Zerlegung geliefert worden ist.

Der betroffene Betrieb ist darauf angewiesen, und muss sich hierauf verlassen können, dass mikrobiologisch einwandfreie Ware angeliefert wird. Insgesamt ist jedoch eindeutig festzuhalten, dass eventuelle mangelhafte Lagerung und Behandlung des gelieferten Fleisches durch Abnehmerbetriebe nicht dem betroffenen Geschäftsführer angelastet werden können. So nimmt das LAVES Oldenburg beispielsweise Bezug auf eine Beprobung gefrorener Ware in einem Betrieb in Hagen, obwohl dieser nachweislich nur mit Frischware beliefert worden ist. Zu dem beabsichtigten Entzug der EU-Zulassung wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens innerhalb der hierzu gesetzten Frist Stellung genommen werden. Es wird noch einmal festgestellt, dass keine mangelhafte, gesundheitsgefährdende Ware seitens des Betriebes an den Handel ausgeliefert worden ist. Die derzeitige Behandlung der Thematik durch die Medien und die Politik stellt eine nicht hinzunehmende, existenzgefährdende Vorverurteilung dar, der entschieden entgegengetreten wird.

Axel Husheer Rechtsanwalt Oldenburg

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