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Verbraucherschutz: Vorsicht beim Verzehr von Waldpilzen und -beeren

Dresden (lme) – Zu Beginn der Heidelbeer- und Pilzsaison weist das sächsische Gesundheitsministerium auf eine mögliche Gefahr beim Verzehr roher und ungewaschener Waldpilze und -beeren hin. Hintergrund ist das Vorkommen des kleinen Fuchsbandwurms in ganz Sachsen.

Gründliches Waschen und Einfrieren von Waldfrüchten vermindert zwar das Risiko einer Ansteckung, bietet aber keinen sicheren Schutz vor dieser Infektion. Nur das Erhitzen auf eine Temperatur von über 70 °C gibt die Sicherheit, eventuell vorhandene Bandwurmeier abzutöten. Das Gesundheitsministerium von Sachsen empfiehlt deshalb, Waldbeeren und Pilze grundsätzlich nur in gekochtem Zustand zu verzehren. Zusätzliche Sicherheit bieten persönliche Hygienemaßnahmen, wie das gründliche Händewaschen nach dem Sammeln von Beeren und Pilzen. Im Haushalt lebende Hunde und Katzen, die auch als Endwirte des kleinen Fuchsbandwurms in Frage kommen, sollten regelmäßig entwurmt werden. Der kleine Fuchsbandwurm lebt als Parasit im Darm des Fuchses. Über den Kot ausgeschiedene mikroskopisch kleine Eier können an kühlen, feuchten und schattigen Stellen monatelang infektionsfähig bleiben. Infektionen beim Menschen durch Aufnahme kontaminierter Beeren und Pilze können zur Ausbildung von Zysten, die neben Flüssigkeit Bandwurmlarven enthalten, führen. Im Gegensatz zu den natürlichen Zwischenwirten wie zum Beispiel bei Mäusen, zieht sich dieser Prozess beim Menschen oft über Jahre hin. Die Infektion wird häufig erst nach dem Auftreten klinischer Symptome bemerkt.

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