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Stadt Mannheim: Verstöße gegen Fleischhygienevorschriften

Mannheim (lme) – Die Ermittlungen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim bezüglich des in einer Tiefkühlhalle in Mannheim zeitweise bei nicht ausreichender Kühlung gelagerten Fleisches sind abgeschlossen.

Von vier Firmen waren dort rund 30 Tonnen Fleisch eingelagert. Bei dem Fleisch handelte es sich um Hähnchenteile, Lämmer und Dönerspieße. Alle betroffenen Firmen haben sich inzwischen bereit erklärt, ihr Fleisch freiwillig auf ihre Kosten zu vernichten. Drei Firmen haben die Vernichtung bereits durchgeführt, die vierte wird ihr Fleisch in den nächsten Tagen unter Aufsicht der Lebensmittelüberwachung entsorgen.

Die Kühltemperatur in der Tiefkühlhalle lag, wie inzwischen feststeht, im Zeitraum vom 1. Mai bis 16. Juni wegen eines technischen Defekts, der zwischenzeitlich behoben ist, zwischen minus 15 und plus 4 Grad Celsius und damit über den gesetzlich vorgeschrieben minus 18 Grad Celsius.

Auf Grundlage der von den Firmen vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ist davon auszugehen, dass in der fraglichen Zeitspanne kein Fleisch aus dem Tiefkühlhaus in den Verkehr gekommen ist, eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher bestand demnach nicht.

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung wird durch den Erlass einer entsprechenden Verfügung die Betreiberfirma der Halle verpflichten, weiter reichende Maßnahmen hinsichtlich der Eigenkontrolle der gelagerten Ware zu ergreifen, und die Umsetzung dieser Maßnahmen regelmäßig überwachen.

Offen waren noch Fragen hinsichtlich der Qualität der eingelagerten Produkte, deren Haltbarkeitsdaten teilweise abgelaufen waren bzw. die teilweise entgegen der Auszeichnung als Frischware dort tiefgekühlt eingelagert wurden. Die Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Karlsruhe der Geflügelfleischproben ergab, dass einige der Proben hygienerechtlichen Vorschriften nicht oder nicht mehr entsprochen haben und demnach als verdorben anzusehen waren. Diese Produkte waren für den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Nach Angaben des betreffenden Handelsunternehmens waren die Produkte hierfür aber auch nicht mehr vorgesehen, sondern sollten bis zur Entsorgung in der Tiefkühlhalle aufbewahrt werden, was in diesem Fall allerdings nicht zulässig war. Daneben wurden noch Verstöße gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung festgestellt, das heißt Produkte wurden teilweise nicht vollständig und richtig nach den geltenden Richtlinien ausgezeichnet.

Bei den Verstößen gegen die Geflügelfleischhygieneverordnung und die Fleischhygieneverordnung handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Bei den Verstößen gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung kann es sich um Straftaten handeln, wenn die Verstöße vorsätzlich begangen wurden. Zur abschließenden Ermittlung der Vergehenstatbestände, gegebenenfalls zur Einleitung entsprechender Verfahren, wird der Vorgang deshalb an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

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