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Europäisches Parlament verhindert umstrittene Nährwertprofile

Berlin / Brüssel (lme) – Das Europäische Parlament hat am Donnerstag den umstrittenen Kommissionsvorschlag zu „nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln“ in erster Lesung verabschiedet. „Gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel soll künftig nach EU-weiten Standards erfolgen und darf nur dann verwendet werden, wenn die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner, zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Verbraucherschutz, Erbnährung und Landwirtschaft. „Die bisher zum Teil sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen fallen weg.“

Durch die Streichung der umstrittenen Nährwertprofile hat das Parlament dabei die Gefahr einer Bürokratisierung ausgeräumt. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass positive nährwertbezogene Angaben („reich an Vitamin C“) bei Lebensmitteln ab einem bestimmten Gehalt an Fett, Zucker oder Salz nur in Verbindung mit einem umfangreichen Nährwertprofil zulässig sein sollten, und das nur nach einem extrem zeitaufwändigen Genehmigungsverfahren. „Damit wären Tausende von Arbeitsplätzen in kleinen und mittelständischen Unternehmen gefährdet, da für die Zulassung sehr teuere wissenschaftliche Voruntersuchungen zu leisten gewesen wären. Dieses bürokratische Monster – die totale Verbraucherüberforderung – konnte das Parlament in letzter Minute verhindern“, so Klöckner.

Die Abgeordnete appelliert an Bundesministerin Künast, trotz des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode den pragmatischen Lösungen des Europaparlaments zu folgen. „Sollte sich Frau Künast, wie in der Vergangenheit, praktikablen Lösungen verschließen, so handelt sie gegen die Interessen der Verbraucher und der Lebensmittelbranche in Deutschland. Es ist nun an ihr auch im europäischen Ministerrat für die gefundene Lösung zu votieren.“

Der frühere EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne hatte die Verordnung im vergangenen Juli auf den Weg gebracht. Für den Juni werden die Beratungen der nationalen Regierungen erwartet. Europaparlament und Rat entscheiden gleichberechtigt über die Vorlage. Wenn nach zwei Lesungen keine Einigung erfolgt, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren.

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