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EU veröffentlicht Register genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel

Brüssel (lme) – Die EU-Kommission hat ein Verzeichnis mit 26 genetisch veränderten Erzeugnissen veröffentlicht, die bereits vor Inkrafttreten des neuen rechtlichen Rahmens für die Zulassung von genetisch veränderten Lebensmitteln und Futtermitteln legal in der EU im Handel waren. Diese „bereits existierenden Erzeugnisse“ waren entweder gemäß den vorherigen EU-Vorschriften zugelassen worden oder es war zu der Zeit, zu der sie in Verkehr gebracht wurden, keine Zulassung dafür erforderlich. Sie wurden in einen speziellen Abschnitt des gemeinschaftlichen Registers für genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aufgenommen, damit eindeutig geklärt ist, welche genetisch veränderten Erzeugnisse in der EU legal verkauft werden dürfen, und damit umfassende Informationen über diese Erzeugnisse zur Verfügung stehen.

Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar, erklärte: „Dieses Register ist ein wichtiges Instrument zur Klärung des rechtlichen Status von genetisch veränderten Organismen, deren Verkauf in der EU bereits zugelassen war, bevor die neuen Vorschriften im April 2004 in Kraft traten. Aus dem Register geht eindeutig hervor, welche Erzeugnisse in der EU legal verkauft werden dürfen, wenngleich viele dieser Erzeugnisse derzeit in der EU vielleicht gar nicht im Handel sind.“

Seit Inkrafttreten der Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel im April 2004 müssen alle genetisch veränderten Erzeugnisse, die in der EU als Lebensmittel oder Futtermittel in Verkehr gebracht werden sollen, ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung durch die EFSA. Es gibt jedoch bestimmte genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, die in der EU gemäß den der Verordnung 1829/2003 vorausgegangenen Vorschriften legal verkauft werden können. Damit auch diese genetisch veränderten Erzeugnisse erfasst werden, schreibt die Verordnung 1829/2003 vor, dass Unternehmer, die ein „bereits existierendes Erzeugnis“ weiterhin vermarkten wollen, dies der Kommission zu melden und bis 18. Oktober 2004 ausführliche Informationen über den genetisch veränderten Organismus vorzulegen haben. Nicht gemeldete Erzeugnisse sind in der EU nicht mehr erlaubt. Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Forschungsstelle die Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldungen geprüft und beschlossen, 26 genetisch veränderte Organismen in einen speziell dafür geschaffenen Abschnitt des gemeinschaftlichen Registers für genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aufzunehmen.

Ist eines dieser „bereits existierenden Erzeugnisse“ einmal im Register eingetragen, kann es in der EU während eines festgelegten Zeitraums von 3 bis 9 Jahren verkauft werden. Danach muss erneut ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung gestellt werden.

Das Register der „bereits existierenden genetisch veränderten Erzeugnisse“ ist im Internet zu finden.

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