Kreis Borken: Trichinen bei einem Wildschwein
Borken (aho/lme) – Wie wichtig fĂŒr den öffentlichen Gesundheitsschutz die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung bei Schlachttieren auch heute noch ist, zeigt sich aktuell bei einem Fall in Schöppingen. In der dortigen Untersuchungsstelle des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken sind jetzt bei einem Wildschwein Trichinen festgestellt worden. Ein JĂ€ger aus dem Kreis Borken hatte das Tier auf Usedom erlegt und dann mit ins WestmĂŒnsterland genommen. Wie der zustĂ€ndige KreisveterinĂ€r Dr. Harri Schmitt mitteilt, habe zwischenzeitlich das Bundesinstitut fĂŒr Risikobewertung diesen Befund bestĂ€tigt.
Bei der Trichinose handelt es sich laut Dr. Schmitt um eine parasitĂ€re Erkrankung, die fĂŒr den Menschen beim Genuss von rohem oder nicht vollstĂ€ndig durcherhitztem Fleisch befallener Tiere gefĂ€hrlich werden kann. Auch wenn Trichinen heutzutage nur noch selten festgestellt werden, zeige der Befund doch, dass die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung gerade bei Wildschweinen notwendig sei. Dr. Schmitt unterstreicht infolgedessen: âDie JĂ€ger mĂŒssen dafĂŒr sorgen, dass diese Untersuchung schnellstmöglich nach dem Erlegen durchgefĂŒhrt wird. Vor allem dĂŒrfen keine Teile des Tierkörpers vor Abschluss der Untersuchung verzehrt werden!“