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Vergammelte Schweineköpfe: Staatsanwalt erhebt Anklage

Oldenburg (aho/lme) – Gegen drei Verantwortliche eines fleischverarbeitenden Betriebs in Lohne hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch vor dem Amtsgericht Vechta erhoben. In dem Betrieb soll Fleisch von verdorbenen Schweineköpfen mit ordnungsgemäßem Fleisch vermischt worden sein. Dieses Fleisch sollen sie in einem externen Kühlhaus eingelagert haben, um es von dort zu verkaufen.
Nach der Anklage sind in der Zeit von Dezember 2007 bis Januar 2008 in sechs Fällen Paletten mit Fleisch eingelagert worden, das nach den Ergebnissen der Beprobung verdorben bzw. ekelerregend war. Es soll sich dabei um Schweineköpfe, Schweinemasken und Schweinebacken mit einem Gesamtgewicht von knapp sieben Tonnen gehandelt haben.

Ausgangspunkt der Ermittlungen waren belastende „eidesstattliche Versicherungen“ von fünf ehemaligen rumänischen Arbeitern des Betriebs in Lohne im Januar dieses Jahres. Die Angeschuldigten, Vater und zwei Söhne, haben die Vorwürfe bestritten bzw. sich bislang nicht zur Sache eingelassen, so Dr. Frauke Wilken, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

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