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EU РZ̦lle auf Getreideeinfuhren

Brüssel (lme) – Die sinkenden Preise für Getreide machen eine erneute Einführung von Zöllen auf Getreideeinfuhren notwendig. Das hat heute EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel angekündigt. Ein entsprechender Verordnungsentwurf muss jetzt von der Kommission förmlich angenommen werden und tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Für Getreideexporte werden keine Ausfuhrerstattungen gewährt.

Der in den Gemeinschaftshäfen seit Ende September festgestellte Preis für Weichweizen liegt eindeutig unter dem Referenzpreis. Wegen der wechselseitigen Abhängigkeit der Märkte für die verschiedenen Getreidesorten und den raschen Auswirkungen von Preisänderungen bei einer Getreidesorte auf die Preise von anderen Getreidesorten werden die Zölle auf alle Getreidesorten gleichzeitig wiedereingeführt.

Um diejenigen Händler, deren Getreidelieferungen bereits auf dem Weg in die Gemeinschaft sind, nicht zu benachteiligen, wird die Transportzeit berücksichtigt. Die Händler haben deshalb die Möglichkeit, das Getreide im Rahmen der Zollaussetzung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 608/2008 in den freien Verkehr zu überführen, wenn der Transport spätestens an dem Tag beginnt, an dem diese Verordnung veröffentlicht wird.

Die Wiedereinführung der Meistbegünstigungszölle für Getreide hätte keine Störungen des EU-Markts oder nennenswerte Auswirkungen auf die Preise zur Folge. Mit dieser Vorsichtsmaßnahme sollen unnötige Risiken vermieden werden, während ab 1. November wieder ein Interventionsmechanismus angewandt wird.

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