Tönnies muss für „Spanneraufnahmen“ 80.000 Euro Bußgeld zahlen
Rheda-Wiedenbrück / Düsseldorf (lme) – Deutschlands größter Fleischverarbeiter Tönnies mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück bei Gütersloh muss wegen unzulässiger Videoüberwachung seiner Mitarbeiter ein Bußgeld von 80.000 Euro zahlen. Die Höhe erklärte heute Bettina Gayk, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten NRW mit der „Masse der Kameras, die völlig unkontrolliert angebracht“ worden seien. So auch in so genannten Schutzbereichen wie Umkleidekabinen und Kantinen. Es habe „eine Art Wildwuchs an Videoüberwachung“ mit mehr als 200 Kameras gegeben, sagte Gayk. Das Unternehmen sei aber kooperationsbereit und habe zahlreiche Kameras abgebaut.
Anlass für die Kontrollen der Datenschutzbeauftragten waren ein Bericht von REPORT MAINZ. Das Magazin hatte am 07. April 2008 Videoprints veröffentlicht, auf denen unter anderem Mitarbeiterinnen nur mit Unterwäsche bekleidet im Umkleidebereich bei Tönnies zu sehen waren. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatte derartige „Spanneraufnahmen“ scharf verurteilt.
Wie der WDR berichtet, hat ein Unternehmenssprecher erklärt, dass Tönnies das Bußgeld akzeptieren werde. Man habe „Änderungen eingeleitet“. Allerdings müsse die sensible Lebensmittelproduktion auch aus hygienischen Gründen weiter überwacht werden.