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Kreis Borken: 7.131 Kontrollen im Bereich Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene

Borken (lme) – In 721 Betrieben haben die Abteilungen Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene des Kreises Borken im vergangenen Jahr Mängel festgestellt. Das sind 30 Betriebe mehr als im Jahr 2006. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beanstandeten vor allem Mängel in der Betriebs- und Personalhygiene, im Betriebsablauf und bei den betrieblichen Eigenkontrollmaßnahmen sowie Baumängel. Hierüber informierte jetzt der Kreis Borken.
Insgesamt führte der Kreis Borken nach eigenen Angaben 7.131 Kontrollen in 2.987 registrierten und EG-zugelassenen Betrieben durch. Dabei zogen die Prüferinnen und Prüfer 2.079 amtliche Proben, von denen 256 beanstandet wurden. Festgestellt wurden vor allem Kennzeichnungsmängel. Einzelne Proben wurden jedoch auch bemängelt, weil sie nicht zum Verzehr geeignet waren oder nicht zugelassene Zusatzstoffe nachgewiesen wurden. „Durch Belehrungen, Sicherstellungen, Ordnungsverfügungen und Nachkontrollen versuchen wir die Mängel einzudämmen, und in vielen Fällen gelingt uns das auch“, erklärt Dr. Albert Groeneveld, der Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel. Zusätzlich verhängt die Behörde aber auch Verwarn- oder Bußgelder und erstattet in Einzelfällen Strafanzeige.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert gewerbliche Betriebe, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Im Kreis Borken sind das zum einen die großen Schlachthöfe und andere Lebensmittelfirmen, zum anderen aber auch zahlreiche Gaststätten. Der Verbraucherschutz hat jedoch auch ein Auge auf die Produktion und den Verkauf anderer Artikel des täglichen Bedarfs, wie Kosmetika und Tabakerzeugnisse.

In den Betrieben führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel unangemeldete Kontrollen durch. Ihr Ziel ist es, die allgemeine Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Produkten sicherzustellen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Der Kreis überprüft aber auch die korrekte Kennzeichnung der Waren, um die Konsumenten vor Täuschungen zu schützen, und nimmt in regelmäßigen Abständen Proben. Wie oft ein Betrieb Besuch von den Kontrolleuren bekommt, hängt von der individuellen Risikobewertung ab. So müssen Getränkeabholmärkte nur alle zwei Jahre mit einer Kontrolle rechnen, während Schlachthöfe täglich überwacht werden.

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