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EU will Reform der Lebensmittelkennzeichnung

BrĂŒssel (lme) – Die EU-Kommission hat heute eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgeschlagen. Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, dass Verbraucher lesbare und verstĂ€ndliche Informationen erhalten und damit eine bewusste Kaufentscheidung treffen können. KĂŒnftig mĂŒssen wichtige Informationen zum NĂ€hrwert bei allen fertig abgepackten Lebensmitteln auf der Packungsvorderseite erscheinen. Aus GrĂŒnden der öffentlichen Gesundheit sieht der Verordnungsentwurf zudem die Ausdehnung der geltenden Vorschriften fĂŒr die Kennzeichnung von Allergenen auf nicht abgepackte Lebensmittel vor. Hierzu gehören auch Lebensmittel, die in Restaurants oder anderen Cateringbetrieben abgegeben werden. Die EU-Mitgliedstaaten dĂŒrfen weiterhin auf einzelstaatlicher Ebene zusĂ€tzliche Maßnahmen ergreifen, sofern das EU Recht dadurch nicht untergraben wird.

EU-Gesundheitskommissar Kyprianou erklĂ€rte: „UnĂŒbersichtliche, ĂŒberfrachtete oder irrefĂŒhrende Etiketten können dem Verbraucher mehr schaden als nutzen. Mit unserem heutigen Vorschlag wollen wir dafĂŒr sorgen, dass die wesentlichen Informationen in klarer und lesbarer Form aus der Etikettierung hervorgehen, so dass die EU-BĂŒrger in der Lage sind, sich fĂŒr eine ausgewogene ErnĂ€hrung zu entscheiden.“ Denn eine der PrioritĂ€ten der Kommission im Bereich der öffentlichen Gesundheit besteht darin, die EU-BĂŒrger fĂŒr eine gesĂŒndere ErnĂ€hrung zu gewinnen. Eindeutige, prĂ€zise und relevante Informationen auf Lebensmitteletiketten können hier ein wirksames Mittel sein. Der heutige Vorschlag sieht daher vor, dass auf der Packungsvorderseite der Gehalt an Energie, Kohlenhydraten unter spezieller Nennung von Zucker und Salz, Fett und gesĂ€ttigten FettsĂ€uren pro Portion oder pro 100 ml/g des Produkts deutlich angegeben werden muss. Zudem ist das VerhĂ€ltnis dieser fĂŒnf Bestandteile zu den Referenzmengen (z. B. empfohlene Tagesdosis) anzugeben. Zudem enthĂ€lt der Verordnungsentwurf allgemeine GrundsĂ€tze fĂŒr die Kennzeichnung von Lebensmitteln, an die sich die Industrie halten muss. Unter anderem wird darin vorgeschrieben, dass das Etikett lesbar (die SchriftgrĂ¶ĂŸe muss mindestens 3 mm betragen), klar und genau sein muss und dass freiwillige Informationen nicht von den vorgeschriebenen Informationen ablenken dĂŒrfen.

Und angesichts der erheblichen gesundheitlichen Risiken, die von Allergenen ausgehen können, sieht der Verordnungsentwurf schließlich vor, dass alle Lebensmittel, die allergene Stoffe enthalten (wie ErdnĂŒsse, Milch, Senf oder Fisch), entsprechend zu kennzeichnen sind oder dass das Vorhandensein des Allergens auf andere Weise eindeutig angegeben werden muss. Diese Regelung geht damit einen Schritt weiter als die geltenden Vorschriften fĂŒr die Kennzeichnung von Allergenen, die sich nur auf fertig abgepackte Lebensmittel beziehen. Zum Schutz derjenigen, die auf solche Erzeugnisse allergisch reagieren, ist nach der neuen Regelung auf das Vorhandensein von Allergenen auch hinzuweisen, wenn die Lebensmittel unverpackt sind oder in Restaurants bzw. Cateringbetrieben verzehrt werden.

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